In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren. Sie können im Trinkwasser, in Klimaanlagen oder Rückkühlsystemen vorkommen. Werden Legionellen eingeatmet, können sie schwere Lungenentzündungen, die sog. Legionellose oder Legionärskrankheit, hervorrufen. Die Legionellose ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Eine Infektion mit Legionellen kann aber auch eine leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, das Pontiac Fieber, verursachen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat seit der ersten Änderung der Trinkwasserverordnung in 2011 auch für gewerbliche Betreiber und Vermieter eine Untersuchungspflicht auf Legionellen eingeführt. TrinkwasserInstallationen, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung aufweisen, sind mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen. Für den Parameter Legionellen gilt ein Technischer Maßnahmenwert (100 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser), der nicht überschritten werden darf. Eine Überschreitung dieses Wertes muss von der beauftragten Untersuchungsstelle unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Der Eigentümer der Trinkwasser-Installation hat eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasser-Installation und eine Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen. Zur Unterstützung der Vermieter hat das Umweltbundesamt (UBA) im Jahr 2012 Empfehlungen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse veröffentlicht. Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat eine entsprechende Richtlinie (VDI/BTGA/ZVSHK6023 Bl 2) herausgegeben.
Die bereits bestehende jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für öffentlich genutzte Gebäude (z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) wurde nicht geändert.