Die Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Land Berlin ist Bestandteil des am 19.12.2025 zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und den Wohlfahrtsverbänden geschlossenen neuen 4. Rahmenfördervertrages (2026–2030).
Mit einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von über 35 Mio. € werden im Rahmen von Zuwendungen nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44 LHO) zur Zeit 132 Projekte der sozialen Arbeit in den verschiedenen Angebotsbereichen unterstützt.