Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent (Pflegefachassistenzausbildung im Land Berlin nach dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG)

Eine junge Pflegerin hilft einem ältern Herren am Gehgestell

Berufsbild

Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten vermittelt die erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen für die qualifizierte Mitwirkung bei der Pflege, Versorgung und Betreuung zu pflegender Menschen in akuten und dauerhaft stationären sowie ambulanten Einrichtungen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Ausbildung in der Pflegefachassistenz im Land Berlin (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAG) in der jeweils gültigen Fassung

Berliner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten (Berliner Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PlnPflFAAPrV) in der jeweils gültigen Fassung

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten dauert in Vollzeit 18 Monate un schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an staatlich anerkannten Pflegeschulen für die Ausbildung nach PflFAG und einer praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Pflege (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales). Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Pflegefachassistenzgesetz stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent“ unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterqualifizierung und Fortbildungsmöglichkeit

Nach Abschluss der Berufsausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann nach Pflegeberufegesetz verkürzt zu absolvieren.

  • Übersicht der Pflegefachassistenzschulen im Land Berlin

    PDF-Dokument (197.8 kB)

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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