RF - Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
aus gesundheitlichen Gründen.

Das Merkzeichen „RF“ wird festgestellt bei
  • einer Hörbehinderung mit einem GdB von mindestens 50
    oder
  • einer Sehbehinderung mit einem GdB von mindestens 60
    oder
  • einem Gesamtgrad der Behinderung von mindestens 80, wenn der Besuch öffentlicher Veranstaltungen wegen des Leidens ausgeschlossen ist. Das Merkzeichen wird nicht anerkannt, wenn öffentliche Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln und/oder mit Hilfe einer Begleitperson besucht werden können.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Postanschrift für alle Dienstgebäude

Postfach 31 09 29
10639 Berlin