RF - Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht

Das Merkzeichen „RF“ wird festgestellt bei
  • einer Hörbehinderung mit einem GdB von mindestens 50
    oder
  • einer Sehbehinderung mit einem GdB von mindestens 60
    oder
  • einem GdB von mindestens 80, wenn der Besuch öffentlicher Veranstaltungen wegen des Leidens ausgeschlossen ist. Das Merkzeichen wird nicht anerkannt, wenn öffentliche Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln und/oder mit Hilfe einer Begleitperson besucht werden können.