Tierschutz

Der Fachbereich Tierschutz des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist für den Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren zuständig.

Pipette mit Farbtropfen und Petrischalen

Alternativmethoden

Hier finden Sie Informationen über Maßnahmen und Methoden zu Ersatzmöglichkeiten von Tierversuchen. Weitere Informationen

Roter Ringordner mit Aufschrift Import.

Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken

Hier finden Sie Informationen zur Einfuhr von Wirbeltieren zur Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken gemäß § 11a Abs. 4 des Tierschutzgesetzes. Weitere Informationen

Hundepfote in menschlicher Hand im Freien

Tierschutz-Kampagnen

Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zu anderen tierschutzrelevanten Themen. Weitere Informationen

Eine kleine weiße Maus mit roten Augen in der Hand eines Wissenschaftlers in einem blauen Gummihandschuh.

Tierschutzbeauftragte

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen über Tierschutzbeauftragte. Weitere Informationen

Eine Multiethnische Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch und diskutiert über Ethik.

Tierversuchskommission

Die Kommission unterstützt die Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Versuchsvorhaben. Weitere Informationen

Eine Bäuerin arbeitet vor Schafen in einem Stall auf einem Viehhof an einem digitalen Tablet.

Überwachung von Versuchseinrichtungen

Die Fachgruppe Tierschutz hat die Aufgabe, Tierversuchseinrichtungen regelmäßig und in angemessenem Umfang zu kontrollieren. Weitere Informationen

Zebrafische (danio rerio) Aquarienfisch — Foto von kazakovmaksim

Versuchstierhaltung

Wer Wirbeltiere zu Versuchszwecken halten oder züchten will, benötigt eine Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Weitere Informationen

Lupe auf Grafik.

Versuchstiermeldung

Für das Jahr 2023 wurde die erstmalige Verwendung von insgesamt 132.061 Versuchstieren in Berlin gemeldet, das sind 23,3 % weniger als im Vorjahr. Weitere Informationen

Computertastatur mit Wortsuche, ausgewählter Fokus auf Enter-Taste, Aufschrift Research

Tierversuchsvorhaben

Tierversuche an Wirbeltieren und Kopffüßlern sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere Informationen

Was sind unsere Aufgaben?

Wir sind
  • für die Prüfung und Genehmigung von Anträgen und Anzeigen von Tierversuchsvorhaben nach § 8 Abs. 1 und § 8a Abs. 1 und 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG),
  • für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TierSchG,
  • für die Überwachung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 TierSchG u. a. von Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, getötet, gehalten oder gezüchtet werden,
  • für die Überprüfung und Weiterleitung der Versuchstiermeldungen gem. der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV) und
  • für die Erteilung von Genehmigungen zur Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken gem. § 11a Abs. 4 TierSchG zuständig.

Wo ist das geregelt?

Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren national im TierSchG, der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der VersTierMeldV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere relevante tierschutzrechtliche Regelungen, u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, betroffene Rechtsgebiete, z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.

Wo kann ich mich informieren?

Darüber hinaus informieren die EU Kommission, das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren -Bf3R- und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft umfassend über aktuelle Themen zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren und anderen Tierschutzthemen.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

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