Was sind unsere Aufgaben?
Wir sind
- für die Prüfung und Genehmigung von Anträgen und Anzeigen von Tierversuchsvorhaben nach § 8 Abs. 1 und § 8a Abs. 1 und 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG),
- für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TierSchG,
- für die Überwachung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 TierSchG u. a. von Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, getötet, gehalten oder gezüchtet werden,
- für die Überprüfung und Weiterleitung der Versuchstiermeldungen gem. der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV) und
- für die Erteilung von Genehmigungen zur Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken gem. § 11a Abs. 4 TierSchG zuständig.
Wo ist das geregelt?
Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren national im TierSchG, der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der VersTierMeldV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere relevante tierschutzrechtliche Regelungen, u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, betroffene Rechtsgebiete, z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
Wo kann ich mich informieren?
Darüber hinaus informieren die EU Kommission, das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren -Bf3R- und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft umfassend über aktuelle Themen zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren und anderen Tierschutzthemen.