Ergotherapeutin/ Ergotherapeut

Ein Ergotherapeut zeigt seiner Patientin Übungen mit einem Noppenball

Berufsbild

Entsprechend dem Berufsbild des/der Ergotherapeuten/in soll eine Verbesserung, Wiederherstellung oder auch eine Kompensation vor allem krankheitsbedingter beeinträchtigter Fähigkeiten des/der Patienten/Patientin erreicht werden, um eine möglichst große Selbständigkeit zu gewinnen und für den Alltag die Probleme meistern zu können.

Mit entsprechenden Übungen und Hilfsmitteln soll eine möglichst optimale Rehabilitation erzielt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz – ErgThG) vom 25. Mai 1976 (Bundesgesetzblatt – BGBl. – I S. 1246) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV) vom 2. August 1999 (BGBl. I S. 1731) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Ergotherapeutin / zum Ergotherapeuten erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe:##icon:pdf## Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten) Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung .