In Berlin gibt es drei Traumaambulanzen für Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden. Mit diesem Angebot im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem SGB XIV wird Opfern von Gewalttaten und deren Angehörigen eine zeitnahe, schnelle psychotherapeutische Erstversorgung ermöglicht.
Chronische Belastungsstörungen und andere psychische Spätfolgen können so wirksam vermieden werden.
Als Soforthilfe können sich Betroffene an eine der drei Traumaambulanzen wenden, wo sie psychologische Unterstützung finden. Die Inanspruchnahme der Traumaambulanzen ist nicht an die Bewilligung des SGB XIV-Antrages gebunden.