Das Landesamt für Gesundheit und Soziales von Berlin (LAGeSo) Referat IV G ist die erlaubniserteilende Behörde für Anbauvereinigungen nach § 11 Konsumcannabisgesetz mit Sitz in Berlin.
Anbauvereinigungen können Ihre Anträge in deutscher Sprache stellen an:
Elektronisch: | Schriftlich: |
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Unterlagen im PDF Format per E-Mail an: kcannabis@lageso.berlin.de |
Landesamt für Gesundheit und Soziales Referat IV G Fachgruppe IV G 3 Konsumcannabis Postfach 31 09 29 10639 Berlin |
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Zum Startzeitpunkt wird mit einem erhöhten Antragseingang gerechnet, daher wird bereits jetzt um Geduld gebeten.
Die Erlaubniserteilung bezieht sich ausschließlich auf das Konsumcannabisgesetz, andere Rechtsbereiche (z.B. Vorschriften, Gesetze, Verordnungen) bleiben davon unberührt. Eine entsprechende Prüfung liegt in der Verantwortung der Anbauvereinigungen.
Eine erteilte Erlaubnis ist auf 7 Jahre zu befristen, nach Ablauf von 5 Jahren kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Eine erteilte Erlaubnis kann nicht auf Dritte übertragen werden.