Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin

Gruppe glücklicher Menschen

Seit dem 1.1.2020 ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales für folgende Aufgaben zuständig:

  1. Leistungen für Leistungsberechtigte, die Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin erhalten,
  2. Leistungen in Form der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung mit besonderem Pflegebedarf und besonderem Unterstützungsbedarf sowie
  3. Leistungen der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen oder in Form ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten außerhalb des Landes Berlin,

soweit nicht die Jugendämter die Aufgabe wahrnehmen.

Die Zuständigkeit umfasst auch alle gleichzeitig erforderlichen Leistungen der Sozialhilfe.

Eingliederungshilfe in Einrichtungen außerhalb Berlins

Eingliederungshilfen werden für Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen gewährt, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Welche Beispiele für Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es?

  • Leistungen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben (beispielsweise in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
  • Soziale Teilhabe (beispielsweise in Tagesförderstätten)

Das LAGeSo ist zuständig für alle Menschen, die bisher in Berlin gelebt haben und nun außerhalb Berlins Leistungen des Landes Berlin als Träger der Eingliederungshilfe erhalten. Wenn sie Fragen zu Anträgen auf Eingliederungshilfe bei Betreuungsleistungen außerhalb Berlins über Tag und Nacht haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Antragsvordrucke finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/ias/service/formulare/

Sollten Sie bereits Leistungen von einem Berliner Sozialamt/Teilhabeamt erhalten, stellen Sie Ihrem Antrag bitte bei der derzeit für Sie zuständigen Stelle. Eine Weiterleitung an das LAGeSo wird von dort erfolgen.