Versuchstiermeldung

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Wer muss melden?

Wer Tierversuche nach § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführt, hat der zuständigen Behörde Angaben über
  • Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßer,
  • Zweck und Art der Tierversuche und
  • den Schweregrad der Tierversuche nach Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang VIII der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33)

zu melden.

Im Falle des Verwendens von Wirbeltieren nach § 4 Absatz 3 Satz 1 TierSchG müssen der zuständigen Behörde ebenfalls Angaben über
  • Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßer,
  • Zweck und Art der Tierversuche

gemeldet werden.

Wie häufig muss gemeldet werden?

Die Meldungen sind elektronisch für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des folgenden Jahres mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage der Versuchstiermeldeverordnung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu erstatten.

Zusätzlich besteht alle 5 Jahre die Verpflichtung einen Jahresbericht nach Artikel 54 Absatz 1 der Richtlinie 2010/63/EU an die EU zu übermitteln.
Hierfür müssen die Institute folgende Informationen für das vorausgehende Jahr, an die zuständige Behörde, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales, gemeinsam mit der jährlichen Versuchstiermeldung übermitteln:

  • Informationen und Zahlen bezüglich genetischer Charakterisierung (Gewinnung von Körpergewebe für die Genotypisierung) sowie über getroffene Maßnahmen zur Verfeinerung dieser Methoden
  • Informationen über Tiere, die zur Verwendung in Verfahren gezüchtet, aber nicht in Tierversuchen eingesetzt wurden. Dies umfasst Tiere, die nicht in Verfahren verwendet und getötet wurden („Überschusstiere“) sowie Tiere, die zur Verwendung ihrer Organe oder Gewebe getötet wurden (Tötungen nach § 4 Abs. 3 TierSchG)

Wo ist das geregelt?

Sämtliche Vorgaben zur Versuchstiermeldung sind auf nationaler Ebene in der VersTierMeldV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU, im Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. November 2012 gemäß der Richtlinie 2010/63/EU und im Durchführungsbeschluss (EU) 2020/569 geregelt.

Wo kann ich mich informieren?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung bietet einen umfassenden Überblick zu allen notwendigen Formularen und Informationen und stellt jeweils die aktuell gültige Meldetabelle zur Verfügung.
Darüber hinaus informiert die EU Kommission über die Statistiken der letzten Jahre und genauer zu den Statistiken der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Versuchstiermeldung 2024

Für das Jahr 2024 wurde die erstmalige Verwendung von insgesamt 125.832 Versuchstieren in Berlin gemeldet, das sind 4,7 % weniger als im Vorjahr (132.061 Tiere im Jahr 2023). In dieser Zahl werden jeweils die Tiere berücksichtigt, die in Tierversuchen erstmalig verwendet wurden, sowie die Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden. Gegenüber den Vorjahren und 2019, dem Jahr vor Beginn der Coronavirus Pandemie, ist weiterhin eine rückläufige Tendenz in der Zahl für Versuchszwecke verwendeter Tiere festzustellen.

Die Maus bleibt mit einem Anteil von 87,3 % mit Abstand das am häufigsten in der Berliner Forschung eingesetzte Tier. Insgesamt wurden 3,9 % weniger Mäuse als im Vorjahr verwendet. Die Tierart Ratte als weiteres klassisches Versuchstier steht mit 7,0 % der Gesamttierzahl an zweiter Stelle (-12,8 % im Vergleich zum Vorjahr). Mit 2.783 Tieren bleiben Zebrabärblinge die am dritthäufigsten eingesetzte Tierart mit steigendem Gesamttieranteil (2,2 % der Gesamttierzahl), gefolgt von Haushühnern mit 1,1 % der Gesamttierzahl (1.433 Tiere). Zebrabärblinge werden vorwiegend in der Grundlagenforschung eingesetzt. An Haushühnern werden vor allem tierartspezifische Arzneimittel und Impfstoffe entwickelt und getestet.

Bei anderen eher untypischen Versuchstierarten sind im Jahr 2024 zum Teil keine Tiere (Katzen: 0 Tiere) oder deutlich weniger Tiere als 2023 verwendet worden, vor allem bei Pferden, Esel und Kreuzungen (-80,0 %, 2024: 1), Kaninchen (-49,2 %, 2024: 30) und Goldhamstern (-62,6 %, 2024: 34). Hunde und Pferde wurden hauptsächlich für die tiermedizinische Lehre eingesetzt. Bei den Hunden handelte es sich entweder um Privattiere, die von ihren Haltern kurzzeitig zur Verfügung gestellt werden, oder um klinikeigene Tiere, die nach ihrem Einsatz in Privathand vermittelt werden. Kaninchen wurden als Spendertiere für kleine Blutmengen und zur Gewinnung von Seren gehalten und an Goldhamstern wurden Impfstoffe evaluiert.

Primaten und Kopffüßer wurden auch im Jahr 2024 in Berlin nicht eingesetzt.

Weitere Informationen können auf folgender Seite abgerufen werden: Versuchstiermeldung 2024

Meldevorlagen

  • Die Vorlagen für die jährliche Versuchstiermeldung finden Sie unter:

https://www.bf3r.de/de/versuchstiermeldung-287043.html

Übersicht Versuchstierzahlen

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2022 bis 2024

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (284.8 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2021 bis 2023

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (468.0 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2020 bis 2022

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (105.7 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2019 bis 2021

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    PDF-Dokument (65.8 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2018 bis 2020

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    PDF-Dokument (485.6 kB)

Kontakt

Bitte senden Sie Ihre Versuchstiermeldung an folgendes Funktionspostfach:
versuchstiermeldung@lageso.berlin.de

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)