EU-Schnellwarnsystem RASFF

Die EU-Schnellwarnsysteme für Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände

Die Rechtsgrundlage für Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) basiert auf den Artikeln 50 ff. der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts. Durchführungsbestimmungen für das RASFF sind in der Verordnung (EU) Nr. 16/2011 festgeschrieben. Den einheitlichen Verfahrensablauf und die Nutzung des RASFF in der Bundesrepublik Deutschland regelt die “Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem – AVV SWS)”.

Dieses behördeninterne Datenübermittlungssystem dient der schnellen Weitergabe von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission über Produkte, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Über das System informieren sich die Behörden über Untersuchungsbefunde und Vertriebswege, sowie die von den Überwachungsbehörden ergriffen Maßnahmen. Durch dieses schnelle Kommunikationssystem können zielgerichtete Kontrollen in den Herkunftsländern der Produkte oder bei der Einfuhr stattfinden.

Die Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales – LAGeSo als RASFF-Länderkontaktstelle

Im Land Berlin ist das LAGeSo die zuständige RASFF-Länderkontaktstelle. Hier werden die Meldungen bearbeitet, die von der EU – Kommission über den Bund an die Länderkontaktstellen weitergeleitet werden (Downstream-Verfahren). Die Meldungen werden danach gesichtet, ob die nicht sicheren Produkte auch in Berlin am Markt gehandelt oder in Berlin erzeugt, hergestellt und/oder bearbeitet wurden. Die Berliner Länderkontaktstelle übermittelt die Meldungen an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der betroffenen Berliner Bezirke, die erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen und erforderlichenfalls relevante Erkenntnisse als sogenannte Folgemeldungen an das System zurückmelden.

Für den Fall, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle ein Risiko für die menschliche Gesundheit festgestellt wird, erstellt die Kontrollbehörde eine Meldung (Upstream-Verfahren). Diese Meldung wird von der Länderkontaktstelle nach Prüfung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet. Die Meldung erreicht durch die jeweilige nationale Kontaktstelle über die EU – Kommission alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch die Berliner RASFF-Länderkontaktstelle erfolgt auch die Weiterbearbeitung von Meldungen für gefährliche Verbraucherprodukte (RAPEX) im Geltungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.

Weitere Informationen zu den europäischen Schnellwarnsystemen finden sich auch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Schnellwarnsystem RASFF. Eine weitere gute Informationsquelle für interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher wie z.B. das “RASSF-Verbraucherportal” und weitere Informationen der Europäischen Kommission finden sich unter: RASFF-Verbraucherportal. Die EU – Kommission veröffentlicht im Internet wöchentlich einen Bericht über alle im RASFF- bzw. RAPEX-System eingestellten Meldungen mit den für die Öffentlichkeit relevanten Informationen. Diese Wochenberichte sind unter folgenden Internet-Adressen abrufbar:

Öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Abs. 1 und Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Auf https://www.lebensmittelwarnung.de werden aktuelle Warnungen zu Lebensmitteln veröffentlicht, die die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden können. Das Portal ist ein gemeinsames Projekt aller Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder einen Rückruf durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

Die Berliner RASFF-Länderkontaktstelle stellt, sofern Berlin betroffenen ist, auf dem Internetportal lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Abs. 1 und Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ein, desgleichen für die Warnungskategorien „kosmetischen Mittel“ bzw. „Bedarfsgegenstände“. Die gebündelte Einstellung dieser Warnungen und Informationen im Portal dient der Abwehr von Gesundheitsgefahren. Sie stellt einen Service für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar und ist als solche kein Ersatz für Verwaltungshandeln zur Gefahrenabwehr durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse

Die Gemeinsame Zentralstelle zur Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse (G@ZIELT) ist nach einer Projektphase seit 2016 im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingerichtet und arbeitet im Auftrag der Bundesländer im Bereich der „Erzeugnisse des LFGB“, womit Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Futtermittel gemeint sind. Informationen zu G@ZIELT sind unter dem Internetlink https://www.bvl.bund.de/internethandel zu finden. G@ZIELT im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ermittelt Produkte, die über das Internet angeboten werden und im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und/oder des Tabakerzeugnis-Gesetzes gesundheitsschädlich sein können oder deren Aufmachung dazu geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen.

Die Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales –LAGeSo als G@ZIELT-Länderkontaktstelle

Für die Zusammenarbeit zwischen G@ZIELT und den Bundesländern haben diese jeweils eine Länderkontaktstelle gegenüber G@ZIELT benannt. Die Berliner G@ZIELT-Länderkontaktstelle ist im LAGeSo angesiedelt. Sie nimmt die Datenlieferungen (Rechercheergebnisse) der Zentralstelle, die Berlin betreffen, entgegen und leitet die Daten nach einer entsprechenden Aufbereitung an die zuständigen betroffenen bezirklichen Überwachungsbehörden weiter.