Anspruch auf Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung haben alle Berechtigten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung sind zum Beispiel:- Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapien
- Versorgung mit Zahnersatz
- Bewilligung von Badekuren
Weitere Informationen:
Die Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung sind auf die medizinischen Maßnahmen (z.B. ärztliche Behandlung, Arzneimittel usw.) gerichtet.
Informationen zur Krankenversicherung
Für anerkannte Schädigungsfolgen (nach § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)) haben Sie als Versicherte/r Anspruch auf Heilbehandlung.
Die Leistungen werden als Sachleistung ohne Selbstbeteiligung an den Kosten erbracht.
Die Zuzahlung für Medikamente und Fahrtkosten entfallen und sind ggf. rückwirkend von der Krankenkasse auszuzahlen.
Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen, besteht Anspruch auf Versorgungskrankengeld.
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt nach Erteilung des Erstanerkennungsbescheides das Versorgungsamt. Die vor Bescheiderteilung einbehaltenen Eigenanteile sind von der Krankenkasse an die Versicherten auszuzahlen.