Grad der Behinderung (GdB)

Worum geht es?

Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigungen werden als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnerschritten bis 100 bemessen. Darüber erhalten Sie einen Bescheid.

Mit einem GdB von 30 oder 40 können Sie sich als berufstätiger Mensch bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Damit können Sie z.B. einen besonderen Kündigungsschutz nutzen.
Mit einem GdB von 30 oder 40 und mit einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit können Sie beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag beantragen.

Bei einem GdB ab 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Der Grad der Behinderung wird nach den bundeseinheitlichen versorgungsmedizinischen Grundsätzen bewertet.

Das Feststellungsverfahren

Was müssen bzw. können Sie tun?

Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch kann nur auf Antrag erfolgen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Beschäftigung (gem. §156 SGB IX) im Geltungsbereich des Schwerbehindertenrechts haben.

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Antragsformulare finden Sie im Kundencenter des Versorgungsamtes (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin), bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser, in den Behindertenberatungsstellen und den Bürgerämtern der Bezirke.

Informationen zur Antragstellung

Leistungen des Kundencenters

Was für Dienstleistungen gibt es?

Dienstleistungen im Versorgungsamt

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

SGB IX