Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr und für die Befreiung von der Kfz-Steuer.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Sie benötigen aufgrund der Beeinträchtigungen täglich fremde Hilfe in erheblichem Umfang um den Alltag zu meistern. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie z. B. blind sind oder querschnittsgelähmt oder schwere Hirnschäden vorliegen.