Blei

Blei ist ein giftiges Schwermetall, das möglichst gar nicht im Trinkwasser enthalten sein soll. Daher sind in § 17 der Trinkwasserverordnung folgende Regelungen getroffen worden.

Austauschspflicht

Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei müssen bis zum 12.01.2026 ausgetauscht werden. Ausnahmen sind mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.

Informationspflicht

Erlangt ein Betreiber Kenntnis darüber, dass Blei enthalten ist, müssen die versorgten Verbraucher unverzüglich informiert werden.
Gleiches gilt, wenn anzunehmen ist, dass Blei in der Installation enthalten ist, bspw. aufgrund von Analyseergebnissen.
Auch über den Zeitpunkt der voraussichtlichen Entfernung ist zu informieren.

Anzeigepflicht

Wird von einem Wasserversorgungs- oder Installationsunternehmen festgestellt, dass Bleileitungen vorhanden sind, muss das bei dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Wenn es im Rahmen eines Auftrags zur Entfernung/Stilllegung einer Bleileitung erfolgt, entfällt die Anzeigepflicht.

In den vergangenen Jahrzehnten sank der Grenzwert für Blei im Trinkwasser mehrmals und wird ab 2028 nochmals herabgesetzt.

  • Warum sind Bleileitungen schlecht?

    Blei ist neurotoxisch. Es kann das Gehirn schädigen. Besonders empfindlich sind kleine Kinder und Ungeborene/Schwangere. Daher müssen alle Bleileitungen und Teilstücke ausgetauscht werden.

  • Woher weiß ich, ob in meinem Haus Bleileitungen vorhanden sind?

    Blei ist ein silbergraues, weiches Metall, das sich leicht biegen und einritzen lässt. Fachpersonal kann Bleileitungen an seinem typischen Erscheinungsbild erkennen.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass Bleileitungen vorhanden sind, ist glücklicherweise gering.
    Das Baujahr des Hauses bietet einen guten Anhaltspunkt, ob Blei vorhanden sein kann. Blei darf seit ca. 50 Jahren gar nicht mehr als Rohrmaterial eingesetzt werden. Neuere Häuser sind also nicht betroffen. Auch, wenn in den letzten Jahrzehnten Umbauten an älteren Häusern stattfanden, wurden alte Rohrleitungen aus Blei hoffentlich vollständig entfernt.

    Neben der Verwendung als Rohrleitungsmaterial kann Blei aber auch in Legierungen enthalten sein. Um die Abgabe ans Wasser zu verhindern, dürfen nur geeignete Werkstoffe verwendet werden. Weitere Informationen zu Materialien gibt es beim UBA.

  • Kann ich die Leitungsteile selbst austauschen?

    Nein. Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.

    Eingriffe, die nicht der Trinkwasserverordnung entsprechen, können sogar strafbar sein.

  • Wo kann ich eine Bleiuntersuchung durchführen lassen?

    Für Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen wird in Berlin eine kostenlose Untersuchung angeboten.
    Alle anderen Haushalte können eine Analyse bei einem beliebigen Labor selbst beauftragen. In diesen Fällen werden die Proben oft selbst genommen. So gewonnene Ergebnisse reichen oft aus, sind jedoch nur orientierend und bspw. nicht vor Gerichten verwendbar.
    Nach Trinkwasserverordnung verpflichtende Untersuchungen oder Untersuchungen, die gerichtsfest sein sollen, dürfen nur durch sogenannte zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen durchgeführt werden. Das LAGeSo führt eine Liste solcher Labore mit Sitz in Berlin.

  • Was ist zu tun, wenn ich als Fachkraft eine Bleileitung erkenne?

    Sie haben die gesetzliche Verpflichtung, dies anzuzeigen (§ 17 Absatz 6 der TrinkwV). Ausnahme: Die Leitungen werden sowieso gerade entfernt/stillgelegt.
    Blei sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es kann zu Schädigungen insbesondere bei kleinen Kindern und Ungeborenen führen. Auch kurze Leitungsteile können erhebliche Belastungen verursachen. Eine Deckschicht kann dies nicht sicher verhindern.

  • Wo finde ich weitere Informationen?

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Trinkwasserhygiene

Postanschrift

Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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