Informationen für Betroffene von Wohnungslosigkeit
Unterstützung bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit
Wenn Sie akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits Ihr Zuhause verloren haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnung aus dem Geschützten Wohnungsmarkt Berlin erhalten. Die Soziale Wohnhilfe in Ihrem Bezirk unterstützt Sie dabei. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Vermittlung einer Wohnung über den Geschützten Wohnungsmarkt und zu alternativen Angeboten.
Informationen zur Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Aufnahme in den GWM gelten und wohin Sie sich wenden müssen, um Unterstützung zu erhalten.
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Fragen und Antworten für Betroffene
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vermittlung einer Wohnung aus dem Geschützten Wohnungsmarkt.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt (GWM) und die Vermittlung von Wohnraum. Bei dem Programm handelt es sich um eine freiwillige Kooperation zwischen dem Land Berlin und Wohnungsanbietenden. Die Entscheidung über die Aufnahme in den GWM trifft das zuständige Bezirksamt. Ob eine Wohnung vermittelt werden kann, ist auch abhängig von der Verfügbarkeit.