Krankenhauszukunftsfonds

Mit § 14a Krankenhauszukunftsfonds des Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG wird die Förderung der Plankrankenhäuser gesetzlich geregelt. Das LAGeSo nimmt die Bedarfsanmeldungen der Krankenhäuser entgegen und prüft sie auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) https://www.bundesamtsozialesicherung.de unter Themen/Krankenhauszukunftsfonds.

Aktueller Stand: Die Anträge der Krankenhäuser wurden wie vorgesehen den Krankenkassenverbänden zugeleitet, vom LAGeSo geprüft und im Namen der antragstellenden Behörde (SenWGPG) dem BAS übermittelt. Jedes Krankenhaus wurde per E-Mail informiert.
Die Anträge sind mittlerweile positiv vom BAS beschieden. Die Berliner Bewilligungsbescheide und das Mittelanforderungsformular wurden den Krankenhäusern zugestellt. Die bewilligten Mittel können für die entsprechenden Projekte (Fördertatbestände) angefordert werden.
Einmal jährlich berichten die Krankenhäuser mit Zwischenberichten über den Stand der Umsetzung.