Zuständige Behörde für den ökologischen Landbau (Öko-Kontrolle)

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Im Landesamt für Gesundheit und Soziales werden im Bereich des Ökorechts Aufgaben für das Land Berlin übernommen, besonders die Überwachung der Kontrollstellen, der Gastronomie, der Lebensmittel herstellenden Betriebe, der Landwirtschaft und bei Bio-Importen.
Zu unseren Aufgaben im Fachgebiet Ökokontrolle gehören unter anderem:

• Behördliche Überwachung im Bereich EU-Öko-Kontrollen (Durchführung einschließlich Überwachung der Einhaltung einschlägiger EU-Verordnungen wie u.a. 2018/848, 2017/625 und der dazu erlassenen Rechtsakte sowie nationaler Vorschriften wie u.a. Öko-Landbaugesetz und dazugehöriger Rechtsverordnungen)
• Verfolgung von Verstößen gegen das Öko-Recht, Bearbeitung von Anträgen der dem Öko-Kontrollverfahren unterfallenden Unternehmen auf Ausnahmegenehmigungen und auf Anerkennung von Vorbewirtschaftungszeiten
• Markt- und Missbrauchskontrollen von Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Bio- und Wochenmärkten hinsichtlich der Kennzeichnung ökologisch erzeugter Lebensmittel, Verwaltungshandeln zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
• Überwachung der staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstellen und der Importe ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern

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Wer wird kontrolliert?
Seit dem 01.01.2022 existieren neue europäische Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau welche für ökologisch produzierende Unternehmen der Landwirtschaft, der Verarbeitung, des Handels und des Imports gelten.

Jedes Unternehmen, welches ökologische Produkte in den Verkehr bringt und mit der Kennzeichnung „Bio“, „Öko“ oder gleichbedeutenden Bezeichnungen in anderen Sprachen der EU bewerben möchte, muss sich vorab bei dem LAGeSo melden und dem Kontrollverfahren gemäß der europäischen Öko-Verordnung 2018/848 unterstellen und über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.

Das Kontrollsystem greift auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und dem Inverkehrbringen in der Wertschöpfungskette.

Wie funktioniert das Kontrollverfahren?
Um sich in das Kontrollverfahren zu begeben, ist ein Vertragsabschluss mit einer in Deutschland zugelassenen privaten Kontrollstelle notwendig. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich das Unternehmen, die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau einzuhalten.
Jedes Unternehmen wird in der Folge mindestens einmal jährlich von der beauftragten Kontrollstelle auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert.
Nach erfolgreicher Überprüfung erhält das Unternehmen ein Bio-Zertifikat, dessen Gültigkeit durch jährliche Folgekontrollen erneuert werden muss. Mit diesem darf das Unternehmen ökologische Produkte mit der Kennzeichnung „Bio“, „Öko“ o.ä. ausloben.
Eine Bio-Auslobung darf nicht vorgenommen werden, solange dieses Zertifikat noch nicht erstellt wurde oder nicht gültig ist.

Welche Kontrollbereiche gibt es?
Es gibt folgende Kontrollbereiche:
Kontrollbereich A: Landwirtschaftliche Erzeugung + Imkerei + Aquakultur
Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Kontrollbereich G: Gruppenzertifizierung
Kontrollbereich H: Handel

Wichtig: Der Unternehmer ist grundsätzlich frei in der Auswahl der von ihnen beauftragten Kontrollstelle.

Die Kontrollstelle muss jedoch für die Kontrollbereiche zugelassen sein, die für den Unternehmer wichtig sind. Will ein Unternehmer z.B. eine „C“-Zertifizierung erhalten (für Importe aus Drittländern), so muss die ihn zertifizierende Kontrollstelle auch für diesen Kontrollbereich zugelassen sein.

  • Kontrollstellenverzeichnis

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Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie auf folgenden Unterseiten:
EU-Bio-Logo
Import
- Traces
- Drittländer
Gastronomie
Einzelhandel
Online Shops
Downloads

Zusätzlich informieren die EU-Kommission,
https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming_de
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/oekologischer-landbau_node.html
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
https://www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html
und das Informationsportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
https://www.oekolandbau.de/
über aktuelle Themen zum ökologischen Landbau.