Durch die Spitzenverbandsförderung auf Grundlage des § 5 Abs. 3 SGB XII unterstützt die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Freie Wohlfahrtspflege u. a. bei der
- aktiven Gestaltung der sozialen Arbeit im Land Berlin,
- Mitwirkung an der Herstellung einer zeit- und bedarfsgerechten gesundheitlichen und sozialen Versorgung,
- Verhinderung und Reduzierung sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Not,
- interkulturellen Öffnung, Förderung der ehrenamtlichen Arbeit und des gesellschaftlichen Engagements sowie weiteren Querschnittsthemen und
- sozialpolitischen Begleitung und Beförderung der Umsetzung landespolitischer Maßnahmen.
Die Spitzenverbandsförderung ist Bestandteil des am 19.12.2025 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, und den Wohlfahrtsverbänden geschlossenen 4. Rahmenfördervertrages für den Zeitraum 2026 bis 2030.
- Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e.V.
- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V.
- Diakonisches Werk Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz e.V.
- Jüdische Gemeinde zu Berlin, Körperschaft des Öffentlichen Rechts
- Rahmenfördervertrag
Die weitere Konkretisierung ergibt sich aus der Anlage 1 des 4. Rahmenfördervertrages.
Die Eigenständigkeit der Spitzenverbände bei der Durchführung ihrer Aufgaben bleibt davon unberührt.
Die Spitzenverbandsförderung gewährt das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin auf der Basis des Zuwendungsrechtes. Die Modalitäten werden in der Kooperationsvereinbarung zum Integrierten Sozialprogramm geregelt.