Leistungsstudien von In-vitro-Diagnostika

Voraussetzung für den Beginn einer Leistungsstudie zu einem In-vitro-Diagnostikum ist das erfolgreiche Durchlaufen des jeweils zutreffenden Verfahrens zur behördlichen Genehmigung oder Anzeige sowie zur Bewertung oder berufsrechtlichen Beratung durch eine Ethik-Kommission. Die verschiedenen Arten von Leistungsstudien und das jeweils zugehörige Genehmigungs- bzw. Bewertungsverfahren werden in Artikel 58 Absätze 1 und 2 und Absatz 5 Buchstabe b, Artikel 66 Absatz 7 und Artikel 70 der Verordnung (EU) 2017/746 sowie § 31a und § 31b des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes beschrieben.

Die Beantragung erfolgt bei fast allen Verfahren außer für die berufsrechtliche Beratung über das Internetportal DMIDS (Deutsches Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem).

Erläuterungen zu den über DMIDS zu übermittelnden Informationen und Unterlagen finden Sie in Artikel 70 Absatz 1 und Anhang XIV der Verordnung (EU) 2017/746 sowie in § 31b, § 33 bzw. § 38 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes. Die für die Bearbeitung des Antrags nach der Verordnung (EU) 2017/745 und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz zuständige Bundesoberbehörde und Ethik-Kommission sind an enge gesetzliche Fristen gebunden.

Für Fragen zu Leistungsstudien in Berlin, die nicht unter die oben genannten in der Verordnung (EU) 2017/746 oder im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz beschriebenen Arten fallen, wenden Sie sich bitte an die für die berufsrechtliche Beratung zuständigen Ethik-Kommissionen der Ärztekammer Berlin oder der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Für die Bewertung der Qualifikation der Prüfer, die an einer bestimmten Leistungsstudie beteiligt sind, richtet sich die Ethik-Kommission des Landes Berlin nach den Empfehlungen zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern/Hauptprüfern sowie Mitgliedern eines Prüfungsteams/einer Prüfergruppe (gemäß Verordnung [EU] Nr. 536/2014 bzw. Verordnung [EU] Nr. 2017/745 und 2017/746 i. V. m. d. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz [MPDG]) durch Ethik-Kommissionen von der Bundesärztekammer sowie vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der jeweils aktuellen Fassung.

Der Sponsor einer Leistungsstudie ist zur Meldung von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Produktmängeln sowie zum Einsenden vierteljährlicher zusammenfassender Bewertungen der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse an die zuständige Bundesoberbehörde verpflichtet. Nähere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auf den Internetseiten des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin

Leitung: Andrea Halbig

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