Betreute gemeinschaftliche Wohnformen

Inhaltskachel Betreute gemeinschaftliche Wohnformen

Diese Wohnformen werden von der Heimaufsicht überwacht:

  • Pflegeeinrichtungen

    Pflegeeinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Menschen mit Pflegebedarf professionell betreut und versorgt werden.

    Die Berliner Heimaufsicht prüft Pflegeeinrichtungen in regelmäßigem Abstand (Regelprüfungen). Zusätzliche Prüfungen erfolgen anlassbezogen, wenn Hinweise auf Mängel vorliegen.

    → Hier gelangen Sie zu den Prüfrichtlinien.

    In Berlin gibt es unterschiedliche stationäre Pflegeeinrichtungen:

    Langzeitpflegeeinrichtungen

    In Einrichtungen der Langzeitpflege wohnen die Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft ganztägig und werden gepflegt und betreut.

    Die Heimaufsicht führt jährlich eine Regelprüfung in Langzeitpflegeeinrichtungen durch.

    Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

    Gäste der Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen werden nur tagsüber oder nur nachts gepflegt und betreut.

    Diese Einrichtungsform wird mindestens alle 3 Jahre von der Heimaufsicht geprüft.

    Kurzzeitpflegeeinrichtungen

    Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege. Hier halten sich die Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten auf, wenn sie zeitweilig auf Pflege und Betreuung angewiesen sind.

    In Kurzzeitpflegeeinrichtungen führt die Heimaufsicht Regelprüfungen im Abstand von 3 Jahren durch.

    Hospizeinrichtungen

    Stationäre Hospize sind Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliative Versorgung erbringen.

    Die Heimaufsicht ist mindestens alle 3 Jahre zur Regelprüfung vor Ort in der Hospizeinrichtung.

    Wohneinrichtungen mit Pflegeergänzung

    Einrichtungen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner ganztägig wohnen und im Bedarfsfall dauerhaft Pflege und Betreuung oder als Sonderleistung vorübergehende Pflege und Betreuung erhalten, nennt man Wohneinrichtung mit Pflegeergänzung.

    Eine Regelprüfung der Heimaufsicht findet mindestens alle 3 Jahre statt.

  • Pflegewohngemeinschaften

    In Berlin gibt es verschiedene Formen des gemeinschaftlichen Wohnens in Pflegewohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf. Sie ermöglichen ein Leben in vertrauter Umgebung, mit individueller Betreuung und großer Selbstbestimmung. Die Nutzerinnen und Nutzer einer Pflegewohngemeinschaft leben gemeinschaftlich in einer Wohnung zusammen und gestalten das Zusammenleben und ihren Alltag. In Pflegewohngemeinschaften wird die Pflege grundsätzlich ambulant geleistet. Diese betreute Wohnform wird untergliedert in selbstverantwortete und anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften sowie Intensivpflegewohngemeinschaften.

    Anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften werden von der Heimaufsicht in regelmäßigem Abstand von höchstens 4 Jahren geprüft. In Intensivpflege-Wohngemeinschaften erfolgt eine Regelprüfung mindestens alle 2 Jahre.

    → Hier gelangen Sie zu den Prüfrichtlinien.

    Was Sie als Leistungsanbieter wissen sollten
    Damit die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gewahrt bleiben und eine gute Betreuung in Pflegewohngemeinschaften sichergestellt ist, überwacht die Heimaufsicht diese Wohnformen. Grundlage ist das Berliner Wohnteilhabegesetz.

    → Hier können Sie sich über die Rechtsgrundlagen informieren.

    Welche Meldepflichten sind zu beachten?
    Bevor eine Pflegewohngemeinschaft in Betrieb genommen wird, müssen bestimmte Informationen an die Berliner Heimaufsicht übermittelt werden. Das gilt für selbst- und anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften und Intensivpflegewohngemeinschaften.

    Folgende Meldungen sind verpflichtend:

    • spätestens drei Monate vor der Eröffnung (Erstmeldung))
    • nach der Inbetriebnahme innerhalb von 14 Tagen
    • jährlich: aktualisierte Informationen bis zum 15. Februar (Jahresmeldung)
    • unverzüglich bei besonderen Vorkommnissen, bei Anbieterwechsel, Umbauten, Verlagerung oder Schließung

    Was prüft die Heimaufsicht?
    Die Heimaufsicht prüft alle Pflegewohngemeinschaften anlassbezogen. Anbieterverantwortete und Intensivpflegewohngemeinschaften werden darüber hinaus regelmäßig im Abstand von 4 bzw. 2 Jahren überprüft.

    Bei diesen Prüfungen geht es vordergründig um den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer mit besonderem Augenmerk auf die Selbstbestimmung und Teilhabe, Transparenz und Mitwirkung.

    Über das Ergebnis der Prüfung erhalten sie ein Schreiben oder einen Prüfbericht.

    Darüber hinaus finden in Pflegewohngemeinschaften regelmäßig Zuordnungsprüfungen durch die Heimaufsicht statt. Hierbei wird die Wohnformart bestimmt oder kontrolliert.

    Über das Ergebnis der Zuordnungsprüfung erhalten Sie einen Feststellungsbescheid.

    In Berlin gibt es unterschiedliche Pflegewohngemeinschaften:

    Selbstverantwortete Pflegewohngemeinschaften

    In einer selbstverantworteten Pflegewohngemeinschaft schließen sich mehrere Menschen mit einem Pflegebedarf zusammen, um gemeinsam in einer Wohnung oder in einem Haus zu leben. Das Besondere: Sie organisieren sich selbst, z. B.

    • sie entscheiden, wer einzieht
    • sie bestimmen selbst, welcher Pflegedienst oder welche Betreuungsperson sie unterstützt
    • es gibt keinen Anbieter (Pflegedienst), der das „Sagen“ hat. Die WG-Mitglieder organisieren ihr Zusammenleben selbst.

    Ziel: So viel Selbstbestimmung wie möglich im eigenen Zuhause – auch mit Pflegebedarf.

    Anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften

    In einer anbieterverantworteten Pflegewohngemeinschaft leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen. Anders als bei der selbstverantworteten Pflegewohngemeinschaft übernimmt ein Anbieter (Pflegedienst) die Hauptverantwortung, z. B.

    • kümmert er sich um die Organisation des Alltags und
    • entscheidet darüber, wer in die Wohngemeinschaft einzieht und wer pflegt und betreut.

    Die Nutzerinnen und Nutzer haben hierbei ein Mitspracherecht, aber kein Mitbestimmungsrecht.

    Ziel: Eine sichere, organisierte Wohnform für Menschen, die Unterstützung benötigen ohne selbst alles regeln zu müssen.

    Intensivpflegewohngemeinschaften

    In einer Intensivpflegewohngemeinschaft leben mehrere pflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr auf besonders umfassende medizinische Pflege angewiesen sind – zum Beispiel bei künstlicher Beatmung. Aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs sind Intensivpflegewohngemeinschaften immer anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaften. Besonders ist hierbei z. B.

    • Pflegekräfte sind 24 Stunden (Tag und Nacht) vor Ort
    • Es gibt eine aufwendige Ausstattung mit medizinischen Geräten

    Die Nutzerinnen und Nutzer können dennoch in einer wohnlichen Umgebung leben – in einer Wohngemeinschaft.

    Ziel: hochspezialisierte Versorgung und Pflege in einem familiären Umfeld.

  • Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe

    Eine besondere Wohnform der Eingliederungshilfe ist eine stationäre Einrichtung für volljährige Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen. Diese Einrichtungen richten sich zumeist konzeptionell nach der Art der Behinderung aus und helfen dabei, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen.

    Die Heimaufsicht führt jährlich eine Regelprüfung durch. Zusätzliche erfolgen Anlassprüfungen, wenn Hinweise auf Mängel vorliegen.

  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen

    Eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen ist eine gemeinschaftliche Wohnform, in der Menschen mit Behinderungen zusammenleben. Sie werden dabei betreut und unterstützt, um ein eigenständiges Leben, ggf. unter Anleitung zu ermöglichen.

    In Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen führt die Heimaufsicht keine regelhaften Prüfungen durch. Anlassprüfungen bei Hinweisen und Beschwerden sind möglich.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Heimaufsicht

Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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