Anerkennung von Sachkundelehrgängen

Großes Bücherregal, welches die ganze Wand bedeckt

Voraussetzungen

  • Hauptsitz der Anbieterin oder des Anbieters ist im Land Berlin
  • Transparentes, nachprüfbares Verfahren für die Durchführung der Modulprüfungen

Verfahrensablauf

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs.
  2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über das Ergebnis der Anerkennungsprüfung des Sachkundelehrgangs ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

(Bei Rückfragen hierzu beraten wir Sie gerne.)

  • Aktueller Handels-/ Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Curriculum
  • Liste der Lehrenden nach Anlage 1
  • Kopien der Qualifizierungsnachweise für alle Lehrende nach Anlage 1
  • Eigenerklärung nach Anlage 2
  • Schulungsvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit vorhanden
  • Prüfungsordnung, inklusive Bewertungsschlüssel
  • Muster einer Prüfungsbescheinigung
  • Muster einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats
  • Kalkulationsblatt des Trägers

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung gilt bundesweit. Sie ist auf fünf Jahre befristet.

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht -

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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