Wer wird überwacht?
- Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, und
- Einrichtungen, die Wirbeltiere oder Kopffüßer,
a) die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
b) deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
züchten oder halten, jeweils auch zum Zwecke der Abgabe dieser Tiere an Dritte, oder verwenden
Wie häufig muss überwacht werden?
Die o.g. Einrichtungen müssen regelmäßig und im angemessenen Umfang überwacht werden. Die Häufigkeit der Kontrollen wird auf der Grundlage einer Risikoanalyse bestimmt:- Einrichtungen, in denen Tiere in Tierversuchen verwendet werden, müssen jährlich mindestens zu einem Drittel kontrolliert werden.
- In Einrichtungen, in denen Primaten gezüchtet, gehalten oder verwendet werden, soll die Besichtigung jährlich erfolgen.
Wo ist das geregelt?
Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Sätze 2 bis 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) .
Wie wurde im Jahr 2024 überwacht?
Im Jahr 2024 waren in Berlin 62 Einrichtungen tätig, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten Versuchstiere gehalten bzw. Tierversuche durchgeführt haben. Insgesamt lagen dafür zu Beginn des Jahres 75 Erlaubnisse nach § 11 TierSchG vor (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Auf dieser Grundlage belief sich die Anzahl der zu prüfenden Einrichtungen auf mindestens 25. Da nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2021 auch Räumlichkeiten beantragt werden müssen, in denen Wirbeltiere in Tierversuchen verwendet oder getötet werden, hat sich die Zahl dieser Erlaubnisse bis zum Jahresende auf 110 erhöht.
Insgesamt hat das LAGeSo im Jahr 2024 60 Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Es wurden insgesamt 34 Kontrollen in Versuchstierhaltungen durchgeführt, davon 9 ohne Vorankündigung. Grundsätzlich konnte eine sehr gute Haltung und Pflege der Versuchstiere festgestellt werden. Bei 18 Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen folgende Mängel erfasst:
- verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf die Luftfeuchtigkeit, die Temperatur im Haltungsbereich, die Belüftung und Beleuchtung
- unzureichende Festlegungen für den Umgang mit klinisch auffälligen Tieren
- verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf Enrichment
- Mängel bei der Dokumentation der Reinigung und Desinfektion der Haltungsbereiche
- unzureichende Dokumentation der täglichen direkten Inaugenscheinnahme der Tiere
- unzureichende Kontrolle der Tiere in Einzelfällen
- Mängel bei der Raumkennzeichnung
- Unterschreitung der Mindestbodenfläche der Haltungseinheit
- Fehler bei der Dokumentation im Tierkontrollbuch
- Feststellung baulicher Mängel vor Abnahme von neu beantragten Tierhaltungen
Insgesamt 26 Kontrollen fanden vor Ort im Bereich Tierversuche statt. Diese Kontrollen waren bis auf 4 Fälle angekündigt, da gezielt bestimmte Versuchsteile überwacht werden sollten, um die Richtigkeit der prospektiven Belastungsbeurteilung und die Eignung der Überwachungsprotokolle und Refinementmaßnahmen zu überprüfen. Bei 10 Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen folgende Mängel erfasst:
- Fehlende Kennzeichnung von Räumen
- Vollständigkeit von Aufzeichnungen
- Überwachungsqualität der Tiere
- Käfigkennzeichnung
In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten.
Hinweis: Angaben zu festgestellten Mängeln könnten ggf. aufgrund von laufenden Ermittlungen im Nachgang aktualisiert werden (Stand 01/2025).
Wie wurde in den Jahren 2020-2023 überwacht?
Die Zahl der erfolgten Überwachungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: