Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.
Überwachung von Versuchseinrichtungen
Ukrainische Geflüchtete mit Tieren

Bild: depositphotos.com/gezafarkas
Wer wird überwacht?
Einrichtungen,- in denen Tierversuche durchgeführt,
- Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken (Organ- oder Gewebeentnahme nicht zu wissenschaftlichen Zwecken) verwendet werden oder
- Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.
Wie häufig muss überwacht werden?
Die o.g. Einrichtungen müssen regelmäßig und im angemessenen Umfang unter Berücksichtigung möglicher Risiken, mindestens jedoch alle drei Jahre, überwacht werden. In Einrichtungen und Betrieben in denen Primaten gezüchtet, gehalten oder verwendet werden, soll die Besichtigung jährlich erfolgen.
Wo ist das geregelt?
Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Sätze 2 bis 4 TierSchG .
Wie häufig und wer wurde im Jahr 2020 überwacht?
Dieser Abschnitt befindet sich in Bearbeitung.
Wie häufig und wer wurde im Jahr 2019 überwacht?
Dieser Abschnitt befindet sich in Bearbeitung.
Wie häufig und wer wurde im Jahr 2018 überwacht?
Im Jahr 2018 waren in Berlin 71 Einrichtungen tätig, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten Versuchstiere gehalten bzw. Tierversuche durchgeführt haben. Insgesamt hat das LAGeSo 60 Kontrollen durchgeführt.
Es wurden insgesamt 22 Kontrollen in Versuchstierhaltungen durchgeführt, davon 7 ohne Vorankündigung. Bei 5 Kontrollen wurden folgende Mängel festgestellt:- verbesserungswürdige Haltungsbedingungen (2x)
- unzureichende Festlegungen für den Umgang mit kranken/verletzten Tieren (2x)
- Fehler bei der Dokumentation im Tierkontrollbuch (1x).
In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die zur Mängelbehebung führten.
Insgesamt 38 Kontrollen fanden im Bereich Tierversuche statt, davon 12 unangekündigt. Bei 23 Kontrollen kam es zu Beanstandungen, welche die Vollständigkeit von Aufzeichnungen, die Überwachung der Tiere, die Einhaltung von Auflagen und die unangemeldete Änderung von Versuchsbedingungen betrafen. In einem Fall wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet und mit einer Verwarnung abgeschlossen. In 7 weiteren Fällen wurden Verfahren eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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