Überwachung von Versuchseinrichtungen

Eine Bäuerin arbeitet vor Schafen in einem Stall auf einem Viehhof an einem digitalen Tablet.

Wer wird überwacht?

  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, und
  • Einrichtungen, die Wirbeltiere oder Kopffüßer,
    a) die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder
    b) deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden,
    züchten oder halten, jeweils auch zum Zwecke der Abgabe dieser Tiere an Dritte, oder verwenden

Wie häufig muss überwacht werden?

Die Einrichtungen müssen regelmäßig und im angemessenen Umfang überwacht werden. Die Häufigkeit der Kontrollen wird auf der Grundlage einer Risikoanalyse bestimmt:
  • Einrichtungen, in denen Tiere in Tierversuchen verwendet werden, müssen jährlich mindestens zu einem Drittel kontrolliert werden.
  • In Einrichtungen, in denen Primaten gezüchtet, gehalten oder verwendet werden, soll die Besichtigung jährlich erfolgen.

Wo ist das geregelt?

Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Sätze 2 bis 7 Tierschutzgesetz (TierSchG).

Wie wurde im Jahr 2025 überwacht?

Im Jahr 2025 waren in Berlin 53 Einrichtungen tätig, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten Versuchstiere gehalten bzw. Tierversuche durchgeführt haben. Insgesamt lagen dafür zu Beginn des Jahres 110 Erlaubnisse nach § 11 TierSchG vor (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Auf dieser Grundlage belief sich die Anzahl der zu prüfenden Einrichtungen auf mindestens 37. Da nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2021 auch Räumlichkeiten beantragt werden müssen, in denen Wirbeltiere in Tierversuchen verwendet oder getötet werden, hat sich die Zahl dieser Erlaubnisse bis zum Jahresende auf 123 erhöht.

Insgesamt hat das Lageso im Jahr 2025 64 Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Es wurden insgesamt 38 Kontrollen in Versuchstierhaltungen durchgeführt, davon 4 ohne Vorankündigung. Grundsätzlich konnte eine sehr gute Haltung und Pflege der Versuchstiere festgestellt werden.
Insgesamt 26 Kontrollen fanden vor Ort im Bereich Tierversuche statt. Diese Kontrollen waren bis auf 8 Fälle angekündigt, da gezielt bestimmte Versuchsteile überwacht werden sollten, um die Richtigkeit der prospektiven Belastungsbeurteilung und die Eignung der Überwachungsprotokolle und Refinementmaßnahmen zu überprüfen.

Wie wurde in den Jahren 2020-2025 überwacht?

Die Zahl der erfolgten Überwachungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Tierhaltung Tierversuch
2025 38 Kontrollen:
4 unangemeldeten Kontrollen
34 angemeldete Kontrollen
36 Kontrollen:
8 unangemeldeten Kontrollen
28 angemeldete Kontrollen
2024 35 Kontrollen:
9 unangemeldeten Kontrollen
26 angemeldete Kontrollen
22 Kontrollen:
4 unangemeldeten Kontrollen
18 angemeldete Kontrollen
2023 21 Kontrollen:
3 unangemeldeten Kontrollen
18 angemeldete Kontrollen
9 Kontrollen:
0 unangemeldeten Kontrollen
9 angemeldete Kontrollen
2022 8 Kontrollen:
0 unangemeldeten Kontrollen
8 angemeldete Kontrollen
10 Kontrollen:
2 unangemeldeten Kontrollen
8 angemeldete Kontrollen
2021 3 Kontrollen:
0 unangemeldeten Kontrollen
3 angemeldete Kontrollen
4 Kontrollen:
0 unangemeldeten Kontrollen
4 angemeldete Kontrollen
2020 8 Kontrollen:
2 unangemeldeten Kontrollen
6 angemeldete Kontrollen
19 Kontrollen:
0 unangemeldeten Kontrollen
19 angemeldete Kontrollen

Bei den Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen folgende Mängel erfasst:

  • verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf Klimaparameter (Luftfeuchtigkeit/Temperatur/Belüftung/Beleuchtung)
  • unzureichende Festlegungen für den Umgang mit klinisch auffälligen Tieren
  • verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf Enrichment
  • verbesserungswürdige Handlingsmethoden
  • verbesserungswürdige Haltungsbedingungen in Bezug auf bauliche Gegebenheiten (Hygiene)
  • Mängel bei der Durchführung oder der Dokumentation der Reinigung und Desinfektion der Haltungsbereiche
  • unzureichende Dokumentation der täglichen direkten Inaugenscheinnahme der Tiere in der Haltung
  • unzureichende Kontrolle der Tiere in Einzelfällen
  • Havariekonzept fehlend
  • unregelmäßige Gerätewartung
  • Mängel bei der Raumkennzeichnung
  • Fehler bei der Dokumentation im Tierkontrollbuch
  • keine aktuelle Ausnahmegenehmigung für angewandte Tötungsmethode (inzwischen aber als anerkannte Tötungsmethode in Anlage II der Tierschutz Versuchstierverordnung gelistet)
  • unvollständige versuchsbegleitende Aufzeichnungen
  • unzureichende Überwachung der Tiere im Tierversuch
  • Durchführungsraum nicht antragsgemäß
  • Tierherkunft nicht antragsgemäß
  • Mängel bei der Käfigkennzeichnung
  • Belastungsüberschreitung nicht umgehend an die Behörde kommuniziert, es wurden aber seitens der Versuchsleitung belastungsmindernde Maßnahmen ergriffen

In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten.

Hinweis: Angaben zu festgestellten Mängeln könnten ggf. aufgrund von laufenden Ermittlungen im Nachgang aktualisiert werden (Stand 02/2026).

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)

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