aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Außergewöhnlich gehbehindert bedeutet, dass die Mobilität bzw. die Gehfähigkeit außergewöhnlich beeinträchtigt sind.
Sie können sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen, z.B. wenn Sie im Rollstuhl sitzen.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Postanschrift für alle Dienstgebäude

Postfach 31 09 29
10639 Berlin