Der Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Allgemeine Information

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man, wenn im Feststellungsverfahren ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.Der Schwerbehindertenausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen. Bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung, die Voraussetzung für diese Rechte sind, werden im Ausweis durch sogenannte Merkzeichen kenntlich gemacht. Wurden Merkzeichen zuerkannt, erhalten sie einen grün-orangenen Schwerbehindertenausweis. Ist das nicht der Fall, bekommt man einen grünen Ausweis. Einen grünen Ausweis bekommt man auch dann, wenn nur das Merkzeichen RF vorliegt.

Gültigkeit und Verlängerung der Gültigkeit

Die Ausweiskarte wird in der Regel befristet ausgestellt. Vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsdatums können Sie die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Verlängerung der Ausweiskarte muss kein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt werden. Sie müssen für die Neuausstellung ein neues Lichtbild einreichen, sofern Sie bei einer früheren Ausstellung der Speicherung des Lichtbilds nicht zugestimmt haben.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, Ihren Ausweis verlängern zu lassen:

Füllen Sie dieses Formular(nicht barrierefrei) aus, fügen Sie Ihr Lichtbild ein und senden Sie dieses entweder per

oder

  • Per Post an:
    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
    Versorgungsamt – Kundencenter
    Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Alternativ können Sie

  • das barrierefreie Online-Serviceportal nutzen. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihr Lichtbild hoch und wählen die Option Verlängerung des Ausweises aus.

oder

  • Buchen Sie einen Vor-Ort-Termin im Kundencenter. Hier kann der Ausweis direkt vor Ort ausgestellt werden. Auf Wunsch kann dafür kostenfrei ein Lichtbild von Ihnen aufgenommen werden.

Nur mit Termin Hier geht es zur Terminbuchung
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt – Kundencenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Was tun, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben

Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen ist, können Sie sich einen Ersatzausweis ausstellen lassen. Dafür wird eine Verlusterklärung benötigt. Sie müssen für die Ersatzausstellung ein neues Lichtbild einreichen, sofern Sie bei einer früheren Ausstellung der Speicherung des Lichtbilds nicht zugestimmt haben.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, einen Ersatzausweis zu erhalten: Übersenden Sie eine formlose Verlusterklärung sowie Ihr Lichtbild

oder

  • Per Post an
    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
    Versorgungsamt – Kundencenter
    Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Alternativ können Sie

oder

  • Buchen Sie einen Vor-Ort-Termin im Kundencenter . Hier kann der Ausweis direkt vor Ort ausgestellt werden. Auf Wunsch kann dafür kostenfrei ein Lichtbild von Ihnen aufgenommen werden.

Nur mit Termin Hier geht es zur Terminbuchung
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt – Kundencenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Bearbeitungszeiten für den Schwerbehindertenausweis

Aktuell werden die Lichtbilder mit Eingangsdatum vom 25.10.2025
bearbeitet. (Aktualisiert: 07.11.2025)

Bitte beachten Sie: Der Versand der Ausweise erfolgt mit der PIN-Post. Auf die Laufzeit der Briefe bzw. eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung hat das LAGeSo keinen Einfluss.

Sie können sich den Ausweis auch direkt vor Ort im Kundencenter ausstellen lassen. Dafür müssen Sie einen Termin buchen.
Hier geht es zur Terminbuchung

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt – Kundencenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Flyer Schwerbehindertenrecht

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    PDF-Dokument (251.9 kB)
    Dokument: LAGeSo

  • Antrag Verlängerung des Schwerbehindertenausweises (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (54.1 kB)

  • Online-Serviceportal Verlängerung/Verlust (barrierefrei)

    DOWNLOAD-Dokument

Antrag stellen

Antrag stellen

Wenn Sie im alltäglichen Leben durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung stark beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Weitere Informationen

 Ordner mit grünem Häkchen

Feststellung der Schwerbehinderung

Das Feststellungsverfahren beginnt mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Weitere Informationen

verschiedene Merkzeichen auf bunten Kacheln: Buchstaben G, B Bl und GL

Merkzeichen

Funktionsstörungen infolge einer Behinderung, werden als Merkzeichen oder Merkmale im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Weitere Informationen

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

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