Familienpflegerin / Familienpfleger

Ein Jugendlicher spielt mit einer Seniorin ein Brettspiel

Informationen zur Anerkennung von Sozialen Berufen erhalten Sie über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Staatliche Anerkennung

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Familienpflegerin/Familienpfleger wird auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, ist die zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Bitte nutzen Sie für die Beantragung folgende Formulare.

  • Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Familienpflegerin/Familienpfleger

    PDF-Dokument (214.4 kB) - Stand: Dezember 2021

  • Muster für ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (7.7 kB)