Familienpflegerin / Familienpfleger

Ein Jugendlicher spielt mit einer Seniorin ein Brettspiel

Informationen zur Anerkennung von Sozialen Berufen erhalten Sie über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Staatliche Anerkennung

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Familienpflegerin/Familienpfleger wird auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, ist die zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Bitte nutzen Sie für die Beantragung folgende Formulare.

  • Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Familienpflegerin/Familienpfleger

    PDF-Dokument (214.4 kB) - Stand: Dezember 2021

  • Muster für ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (7.7 kB)

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

    PDF-Dokument (162.7 kB)

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Ansprechpartnerin: Frau Flynn

Dienstgebäude

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin