Genehmigung von Krankenhausbetrieben

Geräte und medizinische Einrichtungen in modernen OP-Saal

Der Neu- oder Umbau eines Krankenhauses in Berlin bedarf einer Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz oder bei einem privaten Träger einer Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt gemäß Gewerbeordnung. Hierfür ist ein Antrag beim LAGeSo Berlin einzureichen. Das LAGeSo prüft im Anschluss die Einhaltung bestimmter baulicher, räumlicher und personeller Mindestanforderungen, die in der Krankenhausverordnung beschrieben sind. Krankenhaushygienische Standards werden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt des Bezirks überwacht.

Hinweis zu Tageskliniken:

Voraussetzung für die Prüfung und Erteilung einer Konzession ist, dass stationärer Krankenhausbetrieb stattfindet. Eine Tagesklinik kann nur dann eine Konzession nach § 30 GewO erhalten, wenn sie in einen Krankenhausbetrieb eingebunden ist oder auch stationäre Unterbringungsmöglichkeiten bietet. Diese Betten müssen auch innerhalb eines Jahres genutzt werden, sonst verfällt die Konzession. (§ 49 GewO)

Hinweis zu Privatkrankenhäusern: Interessentinnen und Interessenten für die Eröffnung eines Privatkrankenhauses im Land Berlin wird empfohlen, sich vor der Antragstellung vom LAGeSo beraten zu lassen.
Erste Informationen hierfür können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.

Anträge auf Genehmigung oder Konzession oder Änderungsmitteilungen schicken Sie bitte an:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
IV D 4 Genehmigung von Krankenhausbetrieben
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

  • Merkblatt: §§ 30, 49 Gewerbeordnung (Privatkrankenanstalten)

    PDF-Dokument (86.9 kB) - Stand: 27.10.2025

  • Merkblatt: Hinweise zum Krankenhausbetrieb aus ordnungsbehördlicher Sicht

    PDF-Dokument (81.9 kB) - Stand: 27.10.2025

Hinweise zu Beschwerden

Sofern Sie sich über Mängel, die Sie während eines Krankenhausaufenthaltes festgestellt haben, beschweren möchten, sind die dortigen Beschwerdestellen und Patientenfürsprecher*innen erste Anlaufstellen in den Krankenhäusern.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen in schriftlicher Form auch an uns wenden. Als Ordnungsbehörde können wir bei Unterschreitungen der Mindestanforderungen auf Grundlage der Krankenhausverordnung (KhsVO) oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (ASOG) tätig werden.

Um das jeweilige Krankenhaus um Stellungnahme zu den von Ihnen geschilderten Umständen bitten zu können, sind wir mit Bezug zu der seit dem 25.05.2017 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehalten, zusammen mit Ihrem Schreiben um Übersendung einer Einverständniserklärung zu bitten, in dem Sie uns die Erlaubnis erteilen, mit Ihren Namen an das Krankenhaus zur Abforderung einer Stellungnahme herantreten zu können. Hierfür können Sie das beigefügte Formular verwenden.

  • Einverständnis- und Schweigepflichtentbindungserklärung Beschwerdefall

    PDF-Dokument (40.1 kB)

Dem Fachbereich “Genehmigung von Krankenhausbetrieben” ist eine fachliche Überprüfung der von den Ärzten angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen nicht möglich. Hinsichtlich der Tätigkeit des Personals in Krankenhäusern besteht hier weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnis.

Weitere Ansprechpartner im Beschwerdefall:

Bei Problemen hygienischer Art ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich das Krankenhaus befindet, zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Amtsärzte der jeweiligen Gesundheitsämter. Kontaktadressen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes können Sie unter https://service.berlin.de/gesundheitsaemter/ finden oder auch gern bei uns erfragen.

Die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärzte liegt in Berlin bei der Ärztekammer Berlin.
Ärztekammer Berlin
Friedrichstraße 16
10969 Berlin
Telefon 030 40806-0 | Fax +49 30 / 40806-3499
Webseite: https://www.aekb.de/patient-innen/patientenbeschwerden

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten unterstützen, wenn sie dies im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern beantragen
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Telefon: 030 202023- 1000
Webseite: https://www.md-bb.org/versicherte/behandlungsfehler

Auch die Patientenbeauftragte des Landes Berlin kann Ihnen weiterhelfen.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Patientenbeauftragte für Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: 030 9028-2010”
E-Mail: patientenbeauftragte@senwgp.berlin.de
Webseite: https://www.berlin.de/lb/patienten/behandlungsfehler/

Zahlreiche weitere Informationen und Telefonnummern für telefonische Beratungen finden Sie auch beim Patientenbeauftragten des Bundes:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin
E-Mail: patientenrechte@bmg.bund.de
Website: https://patientenbeauftragter.de

Zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Bereich der psychiatrischen Versorgung in Berlin ist :
Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP)
Grunewaldstraße 82
10823 Berlin
Tel. 030 – 789 500 360 | Fax: 030 – 789 500 363
E-Mail: info@psychiatrie-beschwerde.de
Webseite: www.psychiatrie-beschwerde.de

  • Beratung, Begleitung und Informationen bei Beschwerden zur psychiatrischen Versorgung in Berlin

    PDF-Dokument (496.0 kB)

Gesetzliche Grundlagen

  • Lageso Referat IV D Datenschutzerklärung

    Datenschutzerklärung für Genehmigungen von Krankenhausbetreiben

    PDF-Dokument (469.5 kB) - Stand: 14.08.2025

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)

Postanschrift