Der Neu- oder Umbau eines Krankenhauses in Berlin bedarf einer Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz oder bei einem privaten Träger einer Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt gemäß Gewerbeordnung. Hierfür ist ein Antrag beim LAGeSo Berlin einzureichen. Das LAGeSo prüft im Anschluss die Einhaltung bestimmter baulicher, räumlicher und personeller Mindestanforderungen, die in der Krankenhausverordnung beschrieben sind. Krankenhaushygienische Standards werden durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt des Bezirks überwacht.
Hinweis zu Tageskliniken:
Voraussetzung für die Prüfung und Erteilung einer Konzession ist, dass stationärer Krankenhausbetrieb stattfindet. Eine Tagesklinik kann nur dann eine Konzession nach § 30 GewO erhalten, wenn sie in einen Krankenhausbetrieb eingebunden ist oder auch stationäre Unterbringungsmöglichkeiten bietet. Diese Betten müssen auch innerhalb eines Jahres genutzt werden, sonst verfällt die Konzession. (§ 49 GewO)
Hinweis zu Privatkrankenhäusern: Interessentinnen und Interessenten für die Eröffnung eines Privatkrankenhauses im Land Berlin wird empfohlen, sich vor der Antragstellung vom LAGeSo beraten zu lassen.
Erste Informationen hierfür können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.
Anträge auf Genehmigung oder Konzession oder Änderungsmitteilungen schicken Sie bitte an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
IV D 4 Genehmigung von Krankenhausbetrieben
Postfach 31 09 29
10639 Berlin