Übersicht über relevante Rechtsgrundlagen

EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau

Die Grundlage für den ökologischen Landbau in der EU bildet die Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848). Diese Verordnung legt die wichtigsten Regeln für den Anbau, die Produktion und den Handel ökologischer Produkte fest. Zusätzlich zur Basisverordnung gibt es weitere Durchführungsbestimmungen, die Details zu verschiedenen Bereichen, wie der Landwirtschaft, dem Handel und der Kontrolle von Bio-Produkten regeln.
Weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Nationale Regelungen für den Ökologischen Landbau in Deutschland

Neben den EU-Vorgaben gibt es in Deutschland auch nationale Gesetze und Verordnungen, die den ökologischen Landbau regeln:
  • Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) legt unter anderem die Zuständigkeiten von Behörden, Kontrollstellen und der Bundesanstalt für Gesundheit und Ernährung (BLE) fest.
  • Die Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) regelt unter anderem die Anforderungen und Verfahren zur Zulassung von Kontrollstellen.
  • Das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) regelt die Einführung und Nutzung des staatlichen Bio-Siegels.
  • Die Öko-Kennzeichen-Verordnung (ÖkoKennzV) ergänzt das Öko-Kennzeichengesetz und legt die genauen Vorschriften zur Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels fest.
  • Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) regelt die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen wie Kantinen und Restaurants.

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Herr Dirk Scholz
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