Ombudsstelle der Pflegeausbildung

Bild: motortion / depositphotos.com
Jahresbericht der Ombudsstelle für die Pflegeausbildung des Landes Berlin
-
Jahresbericht Ombudsstelle - 2024
barrierefreies Dokument
PDF-Dokument (374.1 kB)
Datenschutzerklärung
-
Datenschutzinformationen zur Durchführung des Ombudsverfahrens
PDF-Dokument (73.2 kB)
-
Berliner Pflegeberufe-Ausbildungs-Ombudsstellen-Verordnung - BlnPflAOmV
DOWNLOAD-Dokument
Häufig gestellte Fragen
-
Ist die Ombudsstelle eine Schiedsstelle nach § 111 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)?
Nein, die Ombudsstelle für die Pflegeausbildung ist keine vorgerichtliche Schlichtungsstelle im Sinne des § 111 ArbGG.
§ 111 ArbGG ermöglicht die Bildung von Schiedsstellen für Ausbildungsverhältnisse, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen. Auf die Ausbildung zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau findet das Berufsbildungsgesetz jedoch keine Anwendung (§ 63 Pflegeberufegesetz). -
Wer hat Anspruch auf die Unterstützung der Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle ist zuständig für Auszubildende in der generalistischen Pflegeberufeausbildung, die einen Vertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung haben sowie für Träger der praktischen Ausbildung. Der Träger der praktischen Ausbildung oder die Pflegeschule muss ihren Sitz in Berlin haben.
-
Wie läuft das Ombudsverfahren ab?
Die Ombudsstelle wird auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind sowohl die Auszubildenden als auch die Träger der praktischen Ausbildung. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch über das Kontaktformular bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Informationen und Daten werden vertraulich an die Ombudsperson weitergeleitet. Die Geschäftsstelle nimmt dann Kontakt mit der antragstellenden Person auf, um den Sachverhalt ausführlich zu besprechen und weitere Schritte abzustimmen. Die Kontaktaufnahme zu weiteren Personen (z. B. Praxisanleiter/innen) erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Im Interesse der Beteiligten kann ein gemeinsames Schlichtungsgespräch durchgeführt werden.
-
Was sind die Aufgaben der Ombudsperson?
Die Ombudsperson ist ehrenamtlich tätig und verfügt über berufliche Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Pflegeausbildung. Falls erforderlich, kann die Ombudsperson zur Durchführung des Verfahrens notwendige Auskünfte einholen, Stellungnahmen anfordern und einen Schlichtungstermin durchführen. Sie gibt nach der Durchführung des Ombudsverfahrens eine nicht-rechtsverbindliche Empfehlung ab mit dem Ziel, die Situation zu verbessern und Einvernehmen herzustellen. Die Ombudsperson erbringt keine Rechtsberatung oder Schlichtung im arbeitsrechtlichen Sinne.
-
Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet?
Vor der Durchführung eines Ombudsverfahrens geben die Beteiligten eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ab. Alle Informationen und Daten werden vertraulich behandelt. Sowohl die Ombudsperson als auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
-
Welche Kosten können entstehen?
Das Verfahren ist gebührenfrei. Die Beteiligten haben keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen anfallenden Verfahrenskosten (z.B. Fahrgeld).
Geschäftsstelle der Ombudsstelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Ansprechpartnerin
Kira Mallwitz