Ob Streit mit Vorgesetzten, Kolleginnen oder Kollegen, Probleme in der Praxiseinrichtung oder allgemeine Unzufriedenheit mit der Ausbildung – die Ombudsstelle dient seit dem 1. März 2024 als zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für Ratsuchende bei Problemen und Konflikten in der Pflegeausbildung und wurde zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 6 des Pflegeberufegesetzes eingerichtet.
Die Ombudsstelle hat die Aufgabe einer außergerichtlichen, unabhängigen und unparteiischen Schlichtungsstelle, welche durch eine qualifizierte Ombudsperson wahrgenommen wird. Nach der Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle wird das Anliegen vertraulich beraten und eine gemeinsame Lösung angestrebt. Die Ombudsperson ist hierbei ausschließlich beratend tätig und spricht Empfehlungen aus, die nicht rechtsbindend sind. Die Inanspruchnahme der Beratung ist für die Beteiligten kostenfrei.