Ombudsstelle der Pflegeausbildung

Junge Krankenschwester mit Maske

Ein Angebot für Auszubildende bei Problemen und Konflikten in der Pflegeausbildung

Ob Streit mit Vorgesetzten, Kolleginnen oder Kollegen, Probleme in der Praxiseinrichtung oder allgemeine Unzufriedenheit mit der Ausbildung – die Ombudsstelle dient seit dem 1. März 2024 als zentrale Beratungs- und Anlaufstelle für Ratsuchende bei Problemen und Konflikten in der Pflegeausbildung und wurde zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 6 des Pflegeberufegesetzes eingerichtet.

Die Ombudsstelle hat die Aufgabe einer außergerichtlichen, unabhängigen und unparteiischen Schlichtungsstelle, welche durch eine qualifizierte Ombudsperson wahrgenommen wird. Nach der Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle wird das Anliegen vertraulich beraten und eine gemeinsame Lösung angestrebt. Die Ombudsperson ist hierbei ausschließlich beratend tätig und spricht Empfehlungen aus, die nicht rechtsbindend sind. Die Inanspruchnahme der Beratung ist für die Beteiligten kostenfrei.

Frau Lersner-Wolff

Frau Lersner-Wolff

Wer ist die Ombudsperson für Berlin?

Das Ehrenamt übernimmt:

  • Annette von Lersner-Wolff. Sie war beruflich viele Jahre in der Senatsverwaltung – Ressort Pflege – für ein breites Spektrum von Pflegethemen tätig
  • Den Pflegebereich kennt sie seit vielen Jahren aus den verschiedensten Perspektiven.
  • Sie hat bei Streitigkeiten ein offenes Ohr und bringt zudem als „Handwerkszeug“ den Abschluss einer Volljuristin mit.
  • Sie freut sich über eine Kontaktaufnahme von Auszubildenden wie auch von den Trägern der praktischen Ausbildung.
  • Selbstverständlich behandelt sie alle Informationen und Daten mit absoluter Vertraulichkeit – sie und die Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Ziel ihrer Beratung ist es, eine Lösung für den Konflikt zu finden.
  • Die Schlichtung ist für Auszubildende sowie die Träger der praktischen Ausbildung kostenfrei.
Tastatur mit Aufschrift Kontakt

Kontakt zur Ombudsstelle

  • Sie können die Ombudsstelle über dieses Formular kontaktieren

Häufig gestellte Fragen

  • Wer hat Anspruch auf die Unterstützung der Ombudsstelle?

    Die Ombudsstelle ist zuständig für Auszubildende in der generalistischen Pflegeberufeausbildung, die einen Vertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung haben sowie für Träger der praktischen Ausbildung. Der Träger der praktischen Ausbildung oder die Pflegeschule muss ihren Sitz in Berlin haben.

  • Wie läuft das Ombudsverfahren ab?

    Die Ombudsstelle wird auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind sowohl die Auszubildenden als auch die Träger der praktischen Ausbildung. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch über das Kontaktformular bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

    Die Informationen und Daten werden vertraulich an die Ombudsperson weitergeleitet. Die Geschäftsstelle nimmt dann Kontakt mit der antragstellenden Person auf, um den Sachverhalt ausführlich zu besprechen und weitere Schritte abzustimmen. Die Kontaktaufnahme zu weiteren Personen (z. B. Praxisanleiter/innen) erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Im Interesse der Beteiligten kann ein gemeinsames Schlichtungsgespräch durchgeführt werden.

  • Was sind die Aufgaben der Ombudsperson?

    Die Ombudsperson ist ehrenamtlich tätig und verfügt über berufliche Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Pflegeausbildung. Falls erforderlich, kann die Ombudsperson zur Durchführung des Verfahrens notwendige Auskünfte einholen, Stellungnahmen anfordern und einen Schlichtungstermin durchführen. Sie gibt nach der Durchführung des Ombudsverfahrens eine nicht-rechtsverbindliche Empfehlung ab mit dem Ziel, die Situation zu verbessern und Einvernehmen herzustellen. Die Ombudsperson erbringt keine Rechtsberatung oder Schlichtung im arbeitsrechtlichen Sinne.

  • Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet?

    Vor der Durchführung eines Ombudsverfahrens geben die Beteiligten eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ab. Alle Informationen und Daten werden vertraulich behandelt. Sowohl die Ombudsperson als auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  • Welche Kosten können entstehen?

    Das Verfahren ist gebührenfrei. Die Beteiligten haben keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen anfallenden Verfahrenskosten (z.B. Fahrgeld).

Datenschutzerklärung

  • Datenschutzinformationen zur Durchführung des Ombudsverfahrens

    PDF-Dokument (73.2 kB)