Import von Bio-Produkten

Frachtschiff mit Containern auf Meer

Import von Bio-Produkten aus Drittländern in die EU

Wenn Sie Bio-Produkte aus einem Drittland in die EU einführen möchten, gibt es zusätzliche Regelungen, an die Sie sich halten müssen.

Was ist ein Drittland? Ein Drittland ist jedes Land außerhalb der EU. Eine Ausnahme bilden hier die Mitglieder der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Zu den EFTA-Staaten gehören Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz. Seit dem Brexit gehört auch Großbritannien zu den Drittländern.

Vorgaben für den Import aus einem Drittland

Möchte ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Bio-Produkte oder Umstellungserzeugnisse aus einem Drittland importieren, müssen in diesem Drittland anerkannte Produktionsvorschriften und Kontrollmaßnahmen der Europäischen Union angewendet werden. Der Import kann auf verschiedene Weise erfolgen:
  1. Einhaltung der EU-Vorschriften (Artikel 46 der EU VO 2018/848): Der Import von Bio-Produkten ist möglich, wenn Zertifikate und Kontrollbescheinigungen von anerkannten Drittlandskontrollbehörden und -stellen vorliegen.
  2. Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handelsvereinbarung (Artikel 47 der EU VO 2018/848): Einige Drittstaaten sind von der EU im Rahmen von Handelsvereinbarungen als gleichwertig anerkannt. Das bedeutet, dass die Bio-Vorschriften in diesen Ländern so streng sind wie die der EU.
  3. Gleichwertig anerkannte Drittländer (Artikel 48 der EU VO 2018/848): Die EU-Kommission führt ein Verzeichnis von Drittstaaten, deren Produktionssysteme als gleichwertig zu den EU-Vorgaben anerkannt sind. Dieses Verzeichnis umfasst Länder wie Neuseeland, Tunesien und Israel. Die Anerkennung dieser Länder läuft jedoch am 31. Dezember 2026 aus.

    Wichtige Verordnungen für den Import von Bio-Produkten

    Die relevanten EU-Verordnungen für den Import von Bio-Produkten aus Drittländern sind:
    • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2305
    • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2306
    • Durchführungsverordnung (EU) 2021/2307

Wichtige Voraussetzungen für den Import von Bio-Produkten

Das Unternehmen
  • muss über eine europäische Zollnummer (EORI) verfügen.
  • muss einen Vertrag mit einer zugelassenen privaten Öko-Kontrollstelle in Deutschland haben.
  • muss eine gültige Bio-Zertifizierung besitzen, die den Kontrollbereich C (Import) abdeckt.

Sie planen den Import von Bio-Produkten und besitzen noch kein gültiges Bio-Zertifikat? Hier finden Sie eine Liste von zugelassenen Kontrollstellen in Deutschland, die Sie für Ihre Zertifizierung kontaktieren können.

Begleitdokumente für den Import

Jede Bio-Sendung aus einem Drittland muss von einer Kontrollbescheinigung, dem sogenannten Certificate of Inspection (COI), begleitet werden. Dieses Dokument wird im elektronischen System TRACES erstellt und dokumentiert den physischen Weg der Produkte von einem Drittland in die EU.

Registrierung und Validierung in TRACES NT

Jede Bio-Sendung wird von einem Certificate of Inspection (COI) begleitet. Dieses COI wird in der Datenbank TRACES NT erstellt. Daher muss sich jeder Unternehmer/jede Unternehmerin, welcher/welche Bio Produkte importieren will bei TRACES NT als Benutzer*in registrieren und das Unternehmen die Aktivität Organic Import erhalten. Bitte wenden Sie sich zur Freischaltung oder bei Fragen zur Accounterstellung an Ihre zuständige Bio-Kontrollstelle.

Import

Bio-Import-Kontrolle

In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Fachgruppe IV G 2 (Öko-Kontrolle), für die Bio-Import-Kontrolle zuständig. Sollten die Bio-Erzeugnisse, welche Sie einführen wollen aus sanitären oder phytosanitären Gründen (SPS-Gründe) an einer Grenzkontrollstelle (GKS) angemeldet werden müssen, dann muss auch die Bio-Import-Kontrolle an der GKS stattfinden. In Berlin gibt es keine Grenzkontrollstellen. In Berlin findet die Bio-Import-Kontrolle an sogenannten „Orten der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ statt. Diese Orte liegen im Zuständigkeitsbereich eines Zollamtes, bei dem die Sendung zum freien Warenverkehr angemeldet wird. Erst nach erfolgter Bio-Import-Kontrolle kann die Ware vom Zoll in den freien Warenverkehr überführt werden.

Wenn Sie planen, Ihre Sendung nicht in Berlin in den freien Warenverkehr zu überführen, informieren Sie bitte die örtlich zuständige Behörde. Falls Sie Ihre Bio-Produkte in einem anderen Bundesland zur Verzollung anmelden möchten, finden Sie hier eine Übersicht der zuständigen Behörden.

Ablauf der Bio-Import-Kontrolle

Bevor Bio-Ware zollrechtlich freigegeben werden kann, muss sie einer Bio-Import-Kontrolle unterzogen werden. Diese umfasst:

  • IMMER eine Prüfung der relevanten Dokumente,
  • stichprobenartige Nämlichkeitskontrollen,
  • risikoorientierte Warenkontrollen.

Die folgenden Zollstellen in Berlin sind für die Freigabe von Bio-Produkten in TRACES hinterlegt:

  • Hauptzollamt Berlin
  • Zollamt Berlin-Dreilinden
  • Zollamt Schöneberg
  • Zollamt Berlin-Marzahn
  • Zollamt Dreilinden (Abfertigungsstelle Messe)

Wichtige Hinweise für Unternehmen
Um Verzögerungen bei der Einfuhr von Bio-Produkten zu vermeiden, müssen Unternehmen, die Bio-Importe aus Drittländern tätigen, der zuständigen Behörde die Ankunft der Sendung mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Ware melden. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Dokumente (z.B. Rechnung, Packliste, Frachtbrief) im System TRACES hochgeladen und alle Pflichtfelder (wie das Ankunftsdatum) korrekt ausgefüllt werden. Nur dann kann die Prüfung durch das LAGeSo erfolgen. Beachten Sie bitte, dass das LAGeSo derzeit nicht automatisch über die anstehende Einfuhr benachrichtigt wird.
Sobald das COI in TRACES erstellt und alle Dokumente hochgeladen wurden, sollten Sie das LAGeSo telefonisch oder per E-Mail benachrichtigen.

Weitere Informationen
In einem ersten Schritt können Sie die Checkliste von oekolandbau.de verwenden, um zu überprüfen, ob Sie ein bestimmtes Produkt aus einem Drittland importieren können.

Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Herr Dirk Scholz
Mo – Fr. 9:00 – 16:00 Uhr