Wenn Sie Bio-Produkte aus einem Drittland in die EU einführen möchten, gibt es zusätzliche Regelungen, an die Sie sich halten müssen.
Was ist ein Drittland? Ein Drittland ist jedes Land außerhalb der EU. Eine Ausnahme bilden hier die Mitglieder der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Zu den EFTA-Staaten gehören Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz. Seit dem Brexit gehört auch Großbritannien zu den Drittländern.
Vorgaben für den Import aus einem Drittland
Möchte ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Bio-Produkte oder Umstellungserzeugnisse aus einem Drittland importieren, müssen in diesem Drittland anerkannte Produktionsvorschriften und Kontrollmaßnahmen der Europäischen Union angewendet werden. Der Import kann auf verschiedene Weise erfolgen:- Einhaltung der EU-Vorschriften (Artikel 46 der EU VO 2018/848): Der Import von Bio-Produkten ist möglich, wenn Zertifikate und Kontrollbescheinigungen von anerkannten Drittlandskontrollbehörden und -stellen vorliegen.
- Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handelsvereinbarung (Artikel 47 der EU VO 2018/848): Einige Drittstaaten sind von der EU im Rahmen von Handelsvereinbarungen als gleichwertig anerkannt. Das bedeutet, dass die Bio-Vorschriften in diesen Ländern so streng sind wie die der EU.
- Gleichwertig anerkannte Drittländer (Artikel 48 der EU VO 2018/848): Die EU-Kommission führt ein Verzeichnis von Drittstaaten, deren Produktionssysteme als gleichwertig zu den EU-Vorgaben anerkannt sind. Dieses Verzeichnis umfasst Länder wie Neuseeland, Tunesien und Israel. Die Anerkennung dieser Länder läuft jedoch am 31. Dezember 2026 aus.
Wichtige Verordnungen für den Import von Bio-Produkten
Die relevanten EU-Verordnungen für den Import von Bio-Produkten aus Drittländern sind:- Delegierte Verordnung (EU) 2021/2305
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/2306
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/2307