Soziales Entschädigungsrecht

Soziales Entschädigungsrecht Teaser

Aktuelle Mitteilung

  • 50 Jahre staatliche Unterstützung für Betroffene von Gewalttaten
    Seit dem 16. Mai 1976 haben Betroffene von Gewalttaten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn sie durch die Tat geschädigt wurden. Dieser Anspruch ist heute Teil des Sozialen Entschädigungsrechts im Sozialgesetzbuch XIV.

    Das Lageso ist in Berlin die zentrale Anlaufstelle für Betroffene. Es berät zu Leistungen, prüft Anträge und ermöglicht Zugänge: von medizinischer Behandlung und psychotherapeutischer Hilfe über Teilhabeleistungen bis zu finanzieller Entschädigung.

    Das Soziale Entschädigungsrecht umfasst neben Betroffenen von Gewalttaten und terroristischen Straftaten auch Menschen mit beispielsweise Impfschäden, Opfer von SED-Unrecht sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Angehörige.

    Den vollständigen Artikel finden hier.

  • Neuorganisation für beschleunigte Verfahren von SED-Haftopfern

    Die Bearbeitung von Anträgen nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (SED-Haftopferentschädigung) wird künftig in der Rehabilitierungsbehörde der Abteilung II Soziales konzentriert. Ziel ist es, die Verfahren effizienter zu gestalten und die Bearbeitung deutlich zu beschleunigen.

    Bislang sind Anerkennungsentscheidungen und Leistungsberechnungen in unterschiedlichen Bereichen des Versorgungsamtes des Lageso bearbeitet worden. Durch die Zusammenführung der Zuständigkeiten erfolgt die Bearbeitung künftig aus einer Hand.

    Mit der Neuorganisation reagiert die Behörde auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Zahl an Anträgen, die zuletzt zu spürbaren Verzögerungen geführt hatte. Die Bündelung der Verfahren soll die fachliche Qualität stärken und mittelfristig für schnellere Entscheidungen sorgen.

    Im Zuge der Umstellung kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese Übergangsphase ist notwendig, um die Abläufe nachhaltig effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.

    „Den Kolleginnen und Kollegen der Rehabilitierungsbehörde ist bewusst, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller auf eine zeitnahe Entscheidung angewiesen sind. Die Neuorganisation ist ein wichtiger Schritt, um die Verfahren künftig verlässlicher und schneller bearbeiten zu können“, so die Leiterin es Versorgungsamtes des Lageso, Heike Beyler.

    Kontakt zur Rehabilitierungsbehörde:

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
    Rehabilitierungsbehörde
    Turmstr. 21 in 10559 Berlin
    SED-Opferrente@lageso.berlin.de

    Ab dem 11.05.2026 ist eine Telefon-Hotline unter der Nummer 030 90229 3444 geschaltet.

  • Information über die Erhöhung der besonderen Zuwendung für Haftopfer gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG)

    Information über die Erhöhung der besonderen Zuwendung für Haftopfer
    gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG)

    Durch Inkrafttreten der Gesetzesänderung §17a StrRehaG entfällt die Prüfung der Einkommensverhältnisse, zusätzlich wird die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer gem. §17a StrRehaG zum 01.07.2025 auf 400,00 Euro monatlich angehoben.
    (BGBl. I Nr. 63)

    Personen, die bereits zuvor Leistungen nach diesem Gesetz erhalten haben, erhalten die Anhebung automatisch.

Soziales Entschädigungsrecht

Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, soll nicht allein bleiben. Das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) unterstützt Sie mit konkreten Hilfen – zum Beispiel durch finanzielle Leistungen, medizinische Versorgung und Angebote der Rehabilitation.

Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) können insbesondere haben:

  • Opfer von Gewalttaten
  • Nahe Angehörige und Nahestehende, die durch die Folgen der Gewalttat mitbetroffen sind
  • Menschen, die durch DDR-Unrecht gesundheitliche Schäden erlitten haben
  • Personen mit gesundheitlichen Schäden durch Schutzimpfungen
  • Kriegsopfer mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen des Ersten und Zweiten Weltkriegs
  • Hinterbliebene von Geschädigten (Ehepartner, Kinder)

Wir zeigen Ihnen. Welche Hilfen möglich sind, wer Anspruch haben kann und wie Sie Leistungen beantragen.

Traumaambulanzen

Traumaambulanzen

Nach belastenden Ereignissen oder schweren Erfahrungen erhalten Betroffene schnell professionelle psychologische Unterstützung, Beratung und Begleitung. Weitere Informationen

Fallmanagment

Fallmanagement

Unterstützung und Begleitung im Antrags- und Verwaltungsverfahren für Opfer von Gewalttaten, Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes und Vernetzung mit Trägern anderer Sozialleistungsträger. Weitere Informationen

Entschaedigungsleistungen

Entschädigungsleistungen

Prüfung von Ansprüchen und Antragstellung zur Sicherung von Hilfen, um finanzielle und persönliche Nachteile auszugleichen und Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen

Teilhabe

Teilhabe

Individuelle Möglichkeiten werden aufgezeigt und nutzbar gemacht, um die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und zu stärken. Weitere Informationen

Heil- und Krankenhausbehandlung

Heil- und Krankenbehandlung

Sichert eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung und unterstützt bei der Organisation sowie Inanspruchnahme geeigneter Gesundheitsleistungen. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Anträge, Formulare und Erklärvideos begleiten Schritt für Schritt durch wichtige Verfahren und Leistungen und bieten verständliche Unterstützung im Prozess. Weitere Informationen

III B – Soziales Entschädigungsrecht

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Do, Fr. von 09:30 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung über die u.g. Telefonnummern oder per E-Mail.

III B 2 – Buchstabe A-K
(030) 90229 6398

III B 4 – Buchstabe L-Z
(030) 90229 6399

Fallmanagement
(030) 90229 6299

Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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