Sie erhalten Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Sie haben für das Berlin-Ticket S einen Berechtigungsnachweis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erhalten.
Ein Besuch im Kundencenter des LAGeSo ist nicht erforderlich.
Bis zum 30. September 2023 gilt bei Fahrausweiskontrollen eine Übergangsregelung:
• Berlinpässe mit Gültigkeit für 2023 werden als Berechtigungsnachweis anerkannt.
Dafür tragen Sie auf dem Ticket die Berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen Ihres Leistungsbescheides ein.
• Ein gültiger Leistungsbescheid wird zusammen mit dem Personalausweisdokument als Berechtigungsnachweis anerkannt.
Zurzeit gibt es technische Schwierigkeiten bei der Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S über das Online-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe.
Auch das Antragsformular zum Ausfüllen steht noch nicht zur Verfügung.
Soziales Entschädigungsrecht

Bild: vege / Fotolia.com
Der Berlinpass wird zum Berlin-Ticket S
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
LAGeSo -
Versorgungsamt
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
0.2km
- U3
-
U Fehrbelliner Platz
0.2km
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
0.3km
- 101
- 143
- N43
- N7
- U7
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
0.3km
Postanschrift
(für alle
Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
nach Vereinbarung