Soziales Entschädigungsrecht

Finger tippt auf Illustration aus menschlichen Silhouetten, die gemeinsam ein Netzwerk bilden

Der Berlinpass wird zum Berlin-Ticket S

Sie erhalten Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Sie haben für das Berlin-Ticket S einen Berechtigungsnachweis vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erhalten.
Ein Besuch im Kundencenter des LAGeSo ist nicht erforderlich.
Bis zum 30. September 2023 gilt bei Fahrausweiskontrollen eine Übergangsregelung:
• Berlinpässe mit Gültigkeit für 2023 werden als Berechtigungsnachweis anerkannt.
Dafür tragen Sie auf dem Ticket die Berlinpass-Nummer oder das Aktenzeichen Ihres Leistungsbescheides ein.
• Ein gültiger Leistungsbescheid wird zusammen mit dem Personalausweisdokument als Berechtigungsnachweis anerkannt.
Zurzeit gibt es technische Schwierigkeiten bei der Beantragung der VBB-Kundenkarte Berlin S über das Online-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe.
Auch das Antragsformular zum Ausfüllen steht noch nicht zur Verfügung.

Das soziale Entschädigungsrecht sieht Entschädigungsleistungen zur sozialen Absicherung für die Menschen vor, die unverschuldet Gesundheitsschäden erlitten haben.

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelte ursprünglich ausschließlich Entschädigungsleistungen zur umfassenden sozialen Absicherung für die Opfer der beiden Weltkriege (Kriegsopfer).

Bis heute ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG) als Kernstück des Sozialen Entschädigungsrechts ständig ergänzt und geändert worden. Die erlassenen Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts greifen dabei immer auf die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zurück.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Sie erfahren auch, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Weitere Informationen zu Anspruchsberechtigung und Antragstellung finden Sie auf der Seite Menschen mit Schädigungen oder unter dem Menü (oben rechts). Die Antragsformulare und Hinweisblätter finden Sie unter „Publikationen und Anträge“ und im Downloadcenter.