Am 01.01.2024 ist das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 01.01.2024 wurden das BVG (Kriegsauswirkungen), das IfSG (Schutzimpfungen), das OEG (Gewalttaten) und das ZDG (Zivildienst) in einem Gesetz zusammengefasst.
Das sogenannte Soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV sieht Entschädigungszahlungen zur sozialen Absicherung für Menschen vor, die unverschuldet Gesundheitsschäden erlitten haben.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung ensteht.
Sie erfahren auch, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Folgen Sie dem Link Menschen mit Schädigungen oder wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt aus (oben rechts).
Die Antragsformulare und Hinweisblätter finden Sie unter „Publikationen und Anträge“ und im Downloadcenter.
Sie leiden unter andauernden Gesundheitsstörungen aufgrund…
einer psychischen oder physischen Gewalttat
einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder spezifischen Prophylaxe
einer Schädigung im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
der Auswirkungen beider Weltkriege
einer zu Unrecht erlittenen Inhaftierung in der DDR (SED-Unrecht § 21 StrRehaG, § 10 HHG)
rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der DDR
einer in den Jahren 1978 bis 1979 duchgeführten Anti-D-Immunprophylaxe
können Sie einen Antrag nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) stellen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich zu Ihren möglichen Ansprüchen und den Voraussetzungen einer Leistungsgewährung informieren.