Soziales Entschädigungsrecht

Finger tippt auf Illustration aus menschlichen Silhouetten, die gemeinsam ein Netzwerk bilden

Aktuelle Mitteilung

Information über die Erhöhung der besonderen Zuwendung für Haftopfer
gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG)

Durch Inkrafttreten der Gesetzesänderung §17a StrRehaG entfällt die Prüfung der Einkommensverhältnisse, zusätzlich wird die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer gem. §17a StrRehaG zum 01.07.2025 auf 400,00 Euro monatlich angehoben.
(BGBl. I Nr. 63)

Personen, die bereits zuvor Leistungen nach diesem Gesetz erhalten haben, erhalten die Anhebung automatisch.

Am 01.01.2024 ist das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 01.01.2024 wurden das BVG (Kriegsauswirkungen), das IfSG (Schutzimpfungen), das OEG (Gewalttaten) und das ZDG (Zivildienst) in einem Gesetz zusammengefasst.
Das sogenannte Soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV sieht Entschädigungszahlungen zur sozialen Absicherung für Menschen vor, die unverschuldet Gesundheitsschäden erlitten haben.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung ensteht.
Sie erfahren auch, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Folgen Sie dem Link Menschen mit Schädigungen oder wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt aus (oben rechts).

Die Antragsformulare und Hinweisblätter finden Sie unter „Publikationen und Anträge“ und im Downloadcenter.

  • Flyer Opfer von Gewalttaten

    PDF-Dokument (95.7 kB)

  • Merkblatt Opfer von Gewalttaten

    PDF-Dokument (210.8 kB)

  • Antrag auf Leistungen für Entschädigungsberechtigte nach dem SGB XIV (HHG ,StrRehaG , VwRehaG)

    -nicht Barrierefrei-

    PDF-Dokument (399.1 kB)

  • Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem SGB XIV

    PDF-Dokument (562.5 kB)

  • Application for crime victims’ compensation

    PDF-Dokument (605.1 kB)

Erklärfilm: Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?

Wer ist nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht anspruchsberechtigt? Welche Leistungen können gewährt werden? Was hat sich konkret geändert? In diesem Film erfahren Sie, was es mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht auf sich hat. Es soll Betroffenen alle nötigen Hilfen gewähren, damit sie so bald wie möglich wieder in ihren Alltag zurückkehren können oder finanziell abgesichert werden.

Zum Video in leichter Sprache

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III B – Soziales Entschädigungsrecht

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Do, Fr. von 09:30 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung über die u.g. Telefonnummern oder per E-Mail.

III B 2 – Buchstabe A-K
(030) 90229 6398

III B 4 – Buchstabe L-Z
(030) 90229 6399

Fallmanagement
(030) 90229 6299

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