Soziales Entschädigungsrecht

Finger tippt auf Illustration aus menschlichen Silhouetten, die gemeinsam ein Netzwerk bilden

Das soziale Entschädigungsrecht sieht Entschädigungsleistungen zur sozialen Absicherung für die Menschen vor, die unverschuldet Gesundheitsschäden erlitten haben.

Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelte ursprünglich ausschließlich Entschädigungsleistungen zur umfassenden sozialen Absicherung für die Opfer der beiden Weltkriege (Kriegsopfer).

Bis heute ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG) als Kernstück des Sozialen Entschädigungsrechts ständig ergänzt und geändert worden. Die erlassenen Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts greifen dabei immer auf die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zurück.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Sie erfahren auch, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Weitere Informationen zu Anspruchsberechtigung und Antragstellung finden Sie auf der Seite Menschen mit Schädigungen oder unter dem Menü (oben rechts). Die Antragsformulare und Hinweisblätter finden Sie unter „Publikationen und Anträge“ und im Downloadcenter.