Traumaambulanzen
Nach belastenden Ereignissen oder schweren Erfahrungen erhalten Betroffene schnell professionelle psychologische Unterstützung, Beratung und Begleitung. Weitere Informationen
Das Lageso ist in Berlin die zentrale Anlaufstelle für Betroffene. Es berät zu Leistungen, prüft Anträge und ermöglicht Zugänge: von medizinischer Behandlung und psychotherapeutischer Hilfe über Teilhabeleistungen bis zu finanzieller Entschädigung.
Das Soziale Entschädigungsrecht umfasst neben Betroffenen von Gewalttaten und terroristischen Straftaten auch Menschen mit beispielsweise Impfschäden, Opfer von SED-Unrecht sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Angehörige.
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Die Bearbeitung von Anträgen nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (SED-Haftopferentschädigung) wird künftig in der Rehabilitierungsbehörde der Abteilung II Soziales konzentriert. Ziel ist es, die Verfahren effizienter zu gestalten und die Bearbeitung deutlich zu beschleunigen.
Bislang sind Anerkennungsentscheidungen und Leistungsberechnungen in unterschiedlichen Bereichen des Versorgungsamtes des Lageso bearbeitet worden. Durch die Zusammenführung der Zuständigkeiten erfolgt die Bearbeitung künftig aus einer Hand.
Mit der Neuorganisation reagiert die Behörde auf die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Zahl an Anträgen, die zuletzt zu spürbaren Verzögerungen geführt hatte. Die Bündelung der Verfahren soll die fachliche Qualität stärken und mittelfristig für schnellere Entscheidungen sorgen.
Im Zuge der Umstellung kann es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese Übergangsphase ist notwendig, um die Abläufe nachhaltig effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.
„Den Kolleginnen und Kollegen der Rehabilitierungsbehörde ist bewusst, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller auf eine zeitnahe Entscheidung angewiesen sind. Die Neuorganisation ist ein wichtiger Schritt, um die Verfahren künftig verlässlicher und schneller bearbeiten zu können“, so die Leiterin es Versorgungsamtes des Lageso, Heike Beyler.
Kontakt zur Rehabilitierungsbehörde:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Rehabilitierungsbehörde
Turmstr. 21 in 10559 Berlin
SED-Opferrente@lageso.berlin.de
Ab dem 11.05.2026 ist eine Telefon-Hotline unter der Nummer 030 90229 3444 geschaltet.
Information über die Erhöhung der besonderen Zuwendung für Haftopfer
gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG)
Durch Inkrafttreten der Gesetzesänderung §17a StrRehaG entfällt die Prüfung der Einkommensverhältnisse, zusätzlich wird die monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer gem. §17a StrRehaG zum 01.07.2025 auf 400,00 Euro monatlich angehoben.
(BGBl. I Nr. 63)
Personen, die bereits zuvor Leistungen nach diesem Gesetz erhalten haben, erhalten die Anhebung automatisch.
Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Do, Fr. von 09:30 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung über die u.g. Telefonnummern oder per E-Mail.
III B 2 – Buchstabe A-K
(030) 90229 6398
III B 4 – Buchstabe L-Z
(030) 90229 6399
Fallmanagement
(030) 90229 6299
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(für alle Dienstgebäude)
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