Tierhaltungen

Sie halten Rinder, Schweine oder Schafe? Sie möchten sich über die Regelungen zur Tierseuchenentschädigung informieren?

Worum geht es?

Das LAGeSo leistet für bestimmte Tiere eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse, wenn diese aufgrund von Seuchen sterben oder auf behördliche Anordnung getötet werden müssen. Für Rinder, Schweine und Schafe werden in diesem Zusammenhang Beiträge von den Tierhaltern in die Tierseuchenkasse erhoben.

Was können oder müssen Sie tun?

Die beitragspflichtigen Tierarten und die Beitragshöhe werden in einer Verordnung festgeschrieben. Danach sind die Tierhalter verpflichtet, ihren Bestand an meldepflichtigen Tieren mitzuteilen. Soweit für eine Tierart Beträge erhoben werden, haben das Land Berlin und die Tierseuchenkasse die Entschädigungen je zur Hälfte zu leisten. Anderenfalls hat das Land Berlin die Entschädigung zu leisten.

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Alles über die Tierseuchenkasse finden Sie auf folgender Internetseite:

https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierseuchenkasse/

Auf dieser Seite sind auch die Ansprechpartner*innen benannt.

Was für einzelne Dienstleistungen gibt es?

Alle Dienstleistungen des LAGeSo aus dem Bereich Veterinärwesen:

“https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/(Link zu Veterinärwesen)”: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtlichen Grundlagen sind das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und die Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Tierseuchenentschädigung.