Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe in der Europäischen Union (EU)

Sie haben Ihre Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (z.B. Pflegefachfrau/
Pflegefachmann (ehemals Gesundheits- und Krankenpfleger), Hebamme, Physiotherapeut usw.) in der Europäischen Union (EU) absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Dann benötigen Sie für diese Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Den Antrag auf diese Erlaubnis können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischen Abschlüssen herunterladen.
Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem Link Checkliste für Personen mit EU-Ausbildung. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Möchten Sie dennoch persönlich vorbeikommen, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren (weiter zur Online-Terminbuchung). Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung kann keine Beratung stattfinden.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Verlangt wird ein Zertifikat der Stufe B 2 (für Logopäden C 1) vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF, das nicht älter als 3 Jahre sein darf.
Checkliste für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für Medizinalfachberufe bei Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat
PDF-Dokument (49.7 kB) - Stand: Januar 2020
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung – Ausbildung in der Europäischen Union (EU)
PDF-Dokument (334.6 kB) - Stand: Januar 2020
Weitere Hinweise finden Sie unter:
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe)
Öffnungszeiten
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift für alle Dienstgebäude
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Personen mit Ausbildungsabschluss im Ausland:
Telefonsprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
von 13:00 bis 15:00 Uhr
Tel.: (030) 90229-2150 (A-B)
Tel.: (030) 90229-2146 (C-F)
Tel.: (030) 90229-2145 (G-Kl)
Tel.: (030) 90229-2144 (Km-M)
Tel.: (030) 90229-2138 (N-Sd)
Tel.: (030) 90229-2115 (Se-Z)