Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Informationen zu den Berliner Gesundheitsämtern
Aufgaben der bezirklichen Gesundheitsämter im Land Berlin
Die Aufgaben der Gesundheitsämter sind vielfältig. Unter anderem sind die Gesundheitsämter für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständig.
Der Bereich Hygiene umfasst zum Beispiel folgende Aufgabenbereiche:
- Infektionsschutz (Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung, sowie Ermittlung der Ansteckungsquellen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Einleitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen)
- Hygieneüberwachung (Beratung und Hygienekontrollen in Gesundheits- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen, Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte durch die Gemeinschaftseinrichtung gem. § 34 IfSG, Belehrungen für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG
- Lebensmittelpersonal-Beratung – Rote Karte oder Gesundheitspass gem. § 43 IfSG (Belehrung über den Umgang mit Lebensmitteln, nur in den Gesundheitsämtern Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Mitte, siehe Übersicht der Gesundheitsämter)
- Beratung und Erteilung der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 IfSG
- Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktiker-Beruf (Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis gem. § 1 Heilpraktiker-Gesetz, nur in den Gesundheitsämtern Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg)
Im Bereich Umwelt sind die Gesundheitsämter unter anderem für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Wasseruntersuchungen (Badebecken, Badegewässer und Trinkwasser)
- Beratung zu Themen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (Schimmel, Feinstaub und Innenraumluft)
Diese kurze exemplarische Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt (siehe Übersicht der Gesundheitsämter)
Übersicht über die Berliner Gesundheitsämter
In Berlin gibt es in jedem Stadtbezirk ein Gesundheitsamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der betroffenen Person bzw. nach dem Standort der betroffenen Einrichtung.
Für Tuberkulose ist, für alle Berliner Gesundheitsämter, das Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen im Gesundheitsamt Lichtenberg zuständig.
Finden Sie hier die Links zu den einzelnen Gesundheitsämtern.
• Charlottenburg – Wilmersdorf
• Friedrichshain – Kreuzberg
• Lichtenberg
• Marzahn – Hellersdorf
• Mitte
• Neukölln
• Pankow
• Reinickendorf
• Spandau
• Steglitz – Zehlendorf
• Tempelhof – Schöneberg
• Treptow – Köpenick
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Fachgruppe Surveillance und Epidemiologie von Infektionskrankheiten
E-Mail
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