Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Bürger_innen,
aufgrund der Fülle an E-Mails und Telefonanfragen, die das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg im Zusammenhang mit COVID-19 täglich erreichen, ist eine priorisierte Bearbeitung der Anfragen notwendig. Es kann daher zu einer verzögerten Bearbeitung kommen. Die Kapazitäten wurden im Gesundheitsamt bereits deutlich erhöht und jede Anfrage wird gelesen und priorisiert bearbeitet.
Sie können helfen die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, in dem Sie vollständige Angaben zu Ihren Kontaktdaten machen, einen aussagekräftigen Betreff wählen und Ihr Anliegen kurz zusammenfassen. Bitte sehen Sie auch davon ab, Anfragen gleichen Inhaltes mehrfach zu senden. Sollten Sie auf eine Antwort des Gesundheitsamtes mit einer Bearbeitungskennzahl im Betreff antworten, ändern Sie diese bitte nicht. Dies erleichtert die Zuordnung Ihrer Antwort.
Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg ist nur für die Bürger_innen des Bezirkes zuständig.
Eine telefonische Kontaktmöglichkeit zum Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg ist aktuell nur für folgende Personen reserviert: Personen, die positiv auf Sars-Cov-2 getestet wurden, auf ein Testergebnis warten oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Derzeit besteht ein unverändert hohes Aufkommen an Anfragen. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen ein Freizeichen ertönt, obwohl alle verfügbaren Leitungen besetzt sind.
Für allgemeine Anliegen können Sie sich auf folgenden Internetseiten informieren:
www.rki.de
www.berlin.de/corona(Berlin.de)
Sie wurden positiv auf Sars-CoV-2 getestet, warten auf Ihr Testergebnis (Verdachtsfall) oder hatten Kontakt zu einer positiv getesteten Person?
Für alle Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Tempelhof-Schöneberg haben, gilt die Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020, in Kraft getreten am 24.10.2020.
Benötigen Sie bei akuten gesundheitlichen Beschwerden medizinische Hilfe, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder nur im absoluten Notfall an den Rettungsdienst. Die Kontaktaufnahme dorthin erfolgt vorab telefonisch unter Mitteilung einer ggf. bestehenden Quarantäneverpflichtung.
Begriffsdefinition:
Positiver Fall: direkter Erregernachweis mittels positiver PCR-Testung
Bei positiven Antigennachweisen (Schnelltesten) ist eine Bestätigung des Befundes mittels PCR-Test erforderlich. Bitte veranlassen Sie dieses (z.B. über Ihren Hausarzt oder eine Teststelle – (KV-Seite) und teilen uns unaufgefordert den Befund mit.
Ansteckungsfähiger Zeitraum Positiver: in der Regel ab 2 Tagen vor Symptombeginn bzw. bei fehlenden Symptomen ab Testdatum
Quarantänedauer Positiver: mindestens 10 Tage ab Symptombeginn bzw. bei fehlenden Symptomen ab Testdatum, zusätzlich muss eine 48h Symptomfreiheit vor dem Quarantäneende bestehen. Ist Letzteres nicht erfüllt, verlängert sich die Quarantänedauer in eigener Verantwortung.
Kontaktperson (Kategorie 1): enge Kontaktperson mit über 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht zu einer positiv getesteten Person. Für Kontakte der Kontaktpersonen ohne direkten Kontakt zum positiven Fall besteht keine Quarantäneverpflichtung.
Quarantänedauer Kontaktperson: in der Regel 14 Tage ab letztem engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person, zusätzlich muss Symptomfreiheit vor dem Quarantäneende bestehen.
Quarantänedauer Verdachtsfall: in der Regel ab Symptombeginn bzw. Testdurchführung bis mindestens zur Befundmitteilung. Ist der Befund positiv gelten die Zeiträume für positiv getestete Personen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende Hinweise:
1. Positiver Fall:
Bitte begeben Sie sich umgehend in eine häusliche Isolation, halten die Hygieneregeln ein und informieren Ihre engen Kontaktpersonen, damit diese sich ebenfalls eigenverantwortlich isolieren (Flyer Quarantäne ). Gemäß der Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg gilt die Pflicht eine Quarantäne einzuhalten bereits ab Befundmitteilung bzw. Information der Kontaktpersonen durch Sie. Sie erhalten eine Bescheinigung, dass Sie zum Personenkreis gemäß der Allgemeinverfügung gehören.
Teilen Sie Ihre Kontaktdaten bitte telefonisch unter (030) 90277-7351 oder per *E-Mail an den Bereich Hygiene und Umweltmedizin * unter dem Betreff “positive Person” mit.
Folgende Daten werden benötigt: Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Testdatum, Teststelle, Symptombeginn, Symptome und Grunderkrankungen, berufliche Tätigkeit – bei Minderjährigen auch Sorgeberechtigte und besuchte Schule/Kita), sowie eine Aufstellung Ihrer engen Kontaktpersonen mit Angaben zu Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse und Datum des letzten Kontaktes.
2. Kontaktperson:
Senden Sie den Erhebungsbogen für Kontaktpersonen von SARS COV-2-Fällen (Download auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales) mit Ihren Kontaktdaten unter dem Betreff „Kontaktperson“ per E-Mail an den Bereich Hygiene und Umweltmedizin Die Einstufung in eine der dort genannten Kategorien erfolgt eigenverantwortlich, ebenso die Einhaltung der häuslichen Quarantäne. Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie zum Personenkreis gemäß der Allgemeinverfügung gehören, teilen Sie uns dieses bitte ggf. mit.
Bitte beachten Sie, dass keine routinemäßige Testung der Kontaktpersonen erfolgt. Entwickeln Sie Covid-19 verdächtige Symptome und hatten noch keinen Test, informieren Sie bitte das Gesundheitsamt telefonisch unter (030) 90277-7351 oder per *E-Mail an den Bereich Hygiene und Umweltmedizin * unter dem Betreff „symptomatische Kontaktperson“.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg ist für die Bürger_innen von Tempelhof-Schöneberg zuständig. Sollten Sie außerhalb des Bezirkes wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Wenn Sie sich unsicher sind, welches Gesundheitsamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes anhand Ihrer Postleitzahl das zuständige Gesundheitsamt ermitteln.
Vielen Dank!
Ihr Team im Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg