Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht nimmt folgende Aufgaben wahr

  • Information und Beratung zu Bau- und Wohnungsaufsicht
  • Bearbeitung von Bauanträgen, Vorbescheidsanträgen (zur Klärung einzelner baurechtlicher Fragen), Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau, Umbau, Abbruch und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen (inklusive Werbeanlagen), Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Feuerungsanlagen inklusive der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bauzustandsbesichtigungen und Überwachung der Bauausführung während der Bauzeit
  • Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen (unter anderem von Krankenhäusern, Versammlungsstätten und Schulen)
  • Schutz gegen Verunstaltung an und durch bauliche Anlagen
  • Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr (Anordnung von Mängelbeseitigungen an baulichen Anlagen, Verfolgung rechtswidriger Errichtung, Änderung oder Nutzung von baulichen Anlagen)
  • Beseitigung von Wohnungsmissständen
  • Stellungnahmen für andere Ämter (zum Beispiel Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)

Zur A-Z-Liste aller Dienstleistungen im Service-Portal Berlin.

Neubau mit Kran

Neubautätigkeiten

Neubauvorhaben im Bezirk

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg hat am 22.01.2014 beschlossen, größere beantragte Neubauvorhaben zu veröffentlichen.

  • Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

    Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument - Stand: 22.01.2014

  • Mitteilung zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes

    Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument - Stand: 17.03.2015

  • Liste der Neubauvorhaben Juni 2025

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (588.0 kB) - Stand: 11.06.2025

Titelseite, Regenwasser als Ressource nutzen

Titelseite der Broschüre

Informationen zur Ressourcennutzung von Regenwasser

Asbest-Titelseite

Titelseite der Broschüre

Informationen zu Asbest in Gebäuden

Auf folgenden Internetseiten finden Sie Infornationen zu Asbest in Gebäuden:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im August 2014 eine Broschüre zum Thema “Asbest in Gebäuden” veröffentlicht.

  • Informationsblatt Asbest in Gebäuden

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.
    Eine Aktualisierung erfolgte im Januar 2019.

    PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: August 2014
    Dokument: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Hinweis zur Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum

Mit Inkrafttreten des 4. Änderungsgesetzes zur Berliner Bauordnung (BauO Bln) wurde die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum verfahrenspflichtig. Die Beseitigung von Wohnraum ist unabhängig von der Größe bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren nach § 63b BauO Bln zu beantragen.
Neben der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen wird auch die Einhaltung der Vorschriften über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum überprüft. Hierzu wird eine Beteiligung des Wohnungsamts durchgeführt.
Sollte die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum nur bei Schaffung von Ersatzwohnraum zulässig sein, so wird die Genehmigung für die Beseitigung erst erteilt, wenn die Baugenehmigung für das Gebäude des Ersatzwohnraumes erteilt wurde.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren

Mit der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Gesetze im Internet VwVfG §25 Abs. 3, ist das Bezirksamt verpflichtet, Bauherr_innen von größeren Neubauvorhaben möglichst schon vor der Einleitung des bauaufsichtlichen Verfahrens dazu aufzufordern, das Projekt der Öffentlichkeit vorzustellen, dessen Ziele und Auswirkungen darzulegen und es zur Diskussion zu stellen.

Hierzu hat das Bezirksamt ein Merkblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Neubauverfahren erstellt, dem Sie nähere Informationen entnehmen können:

  • Merkblatt zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung

    Das Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (63.5 kB) - Stand: Januar 2022

Hinweise zum Artenschutz bei Gebäudesanierung und -abriss

Am 27.09.2014 ist die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Vögel und Fledermäuse an Gebäuden), in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht eine grundlegende Vereinfachung im Umgang mit Nestern und Ruhestätten geschützter Vögel und Fledermäuse vor, die bei Bauvorhaben entfernt oder zerstört werden müssen.

Nachhaltiges Bauen und Sanieren

  • Informationen und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie bei der BAUinfo Berlin.

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Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

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