Nachfolgend sind die aktuellen Sachstände der Verwaltung in chronologischer Reihenfolge dargestellt.
Bericht der Verwaltung am 9.09.2026
Für die Bereitstellung der Gelder zur weiteren Begutachtung des Objektes sowie Planung der Sanierungsarbeiten fordert SenFin eine Verbesserung der Evidenzbasis der Kostenschätzung. Zu diesem Zweck wurde in analoger Anwendung der Vorschriften zum Vergaberecht (§ 20 UVgO und § 28 VgV) eine Markterkundung durchgeführt und sechs Ingenieurbüros angeschrieben. Von diesen sechs Ingenieurbüros haben sich drei zurückgemeldet. Zwei davon haben mitgeteilt, dass sie derzeit keine Kapazitäten haben. Gemäß der einen positiven Antwort beläuft sich der voraussichtliche Aufwand auf mindestens 112.000 Euro. Dies beinhaltet die gutachterliche Untersuchung, die Entwurfsplanung für die Sanierung (Leistungsphasen 1-3 nach § 34 Abs. 3 HOAI) sowie eine Kostenberechnung gemäß DIN 276. Das Ergebnis der Markterkundung wurde SenFin übermittelt. Am 03.09.2026 teilte die SenFin mit, dass auf dieser Grundlage eine Basiskorrektur der Höhe nach hinreichend begründet werden könne. Ein entsprechender Antrag wird
in dieser Woche (37. KW) SenFin zugeleitet.
Bericht der Verwaltung am 10.06.2026
Mit Anordnung vom 23.01.2026 war dem Eigentümer aufgegeben worden, bis zum Ablauf des 29.05.2026 ein Gutachten zur Standsicherheit und zu den bestehenden Mängeln des Objekts sowie eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Beseitigung der festgestellten Mängel vorzulegen. Die Frist ist abgelaufen, ohne dass die Anordnung erfüllt worden ist. Das Stadtentwicklungsamt wird deshalb jetzt:
1. die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren prüfen und
2. mit SenStadt und SenFin die Finanzierung der Ersatzvornahme für die Begutachtung, Planung und Kostenberechnung klären, damit im Anschluss ein Ingenieurbüro beauftragt werden kann.
Bericht der Verwaltung vom 13.05.2026
Am 06.05.2026 fand ein Gespräch mit Vertretern des designierten Treuhänders statt. Von Seiten des Treuhänders wurde erläutert, dass noch eine Vielzahl von Detailfragen zu klären und in den Vertragstext einzuarbeiten sind. Es wurde vereinbart, dass die klärungsbedürftigen Punkte zunächst zusammengefasst dem Bezirksamt zugearbeitet und dann gegebenenfalls unter Einbeziehung der Senatsverwaltung abgearbeitet werden.
Bericht der Verwaltung vom 8.04.2026
Neben dem Sachverständigenbüro hat das Bezirksamt auch mit dem Architekturbüro Kontakt aufgenommen, das vom Eigentümer mit der Planung der Sanierung und der Kostenschätzung beauftragt wurde. Das Büro hat die Beauftragung bestätigt.
Parallel hierzu hat sich das Bezirksamt an den designierten Treuhänder gewandt, um die Gespräche zum Treuhändervertrag wiederaufzunehmen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hat signalisiert, weiterhin für die Aufgaben als Treuhänder zur Verfügung zu stehen.
Bericht der Verwaltung vom 11.03.2026
Gegen die Untersuchungsanordnung vom 23.01.2026 hat der Eigentümer Widerspruch erhoben. Zugleich aber hat er erklärt, der Anordnung Folge leisten zu wollen und ein Sachverständigenbüro beauftragt zu haben. Auf Nachfrage des Bezirksamtes bestätigte das Büro die Beauftragung. Für die angeordnete Entwurfsplanung und Kostenschätzung hat der Eigentümer die Auftragsbestätigung eines Architekturbüros vorgelegt. Somit bestehen derzeit weder Möglichkeit noch Anlass für die Einleitung einer Ersatzvornahme. Gutachten, Planung und Kostenschätzung sollen bis zum 29.05.2026 vorgelegt werden. Über den Widerspruch soll zügig entschieden werden, damit entweder Bestandskraft eintritt oder eine gerichtliche Überprüfung der Anordnung herbeigeführt werden kann.
Bericht der Verwaltung vom 11.02.2026
Nach vorheriger Anhörung erging unter dem 23.01.2026 die Untersuchungsanordnung nach § 10 Abs. 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Ziel der Untersuchungsanordnung ist zum einen, die Standsicherheit des Objekts zu überprüfen, bevor ein Treuhänder mit Baumaßnahmen beginnen kann. Zum anderen soll ein vollständiges Bild aller Mängel, der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und der hierfür entstehenden Kosten erstellt werden. Der Eigentümer hat zunächst bis zum 28.02.2026 die Beauftragung der Gutachten nachzuweisen. Die Gutachten sind sodann bis zum 29.05.2026 vorzulegen. Wird eine der beiden Fristen nicht eingehalten, soll die Begutachtung im Wege der Ersatzvornahme erfolgen. Der Eigentümer hat die Möglichkeit, gegen die Anordnung Rechtsbehelfe einzulegen.
Bericht der Verwaltung 14.01.2026
Wie bereits in der Informationsveranstaltung am 03.12.2025 angekündigt, wurde das Verfahren zur weiteren Begutachtung des Objekts gemäß § 10 Abs. 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes eingeleitet. Zu diesem Zweck erging unter dem 17.12.2025 ein Anhörungsschreiben nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Eigentümer hat Gelegenheit, sich bis zum Ablauf des 15.01.2026 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Bislang liegt noch keine Stellungnahme vor. Nach Ablauf der Frist ergeht eine Entscheidung.