Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht nimmt folgende Aufgaben wahr

  • Information und Beratung zu Bau- und Wohnungsaufsicht
  • Bearbeitung von Bauanträgen, Vorbescheidsanträgen (zur Klärung einzelner baurechtlicher Fragen), Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau, Umbau, Abbruch und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen (inklusive Werbeanlagen), Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Feuerungsanlagen inklusive der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bauzustandsbesichtigungen und Überwachung der Bauausführung während der Bauzeit
  • Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen (unter anderem von Krankenhäusern, Versammlungsstätten und Schulen)
  • Schutz gegen Verunstaltung an und durch bauliche Anlagen
  • Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr (Anordnung von Mängelbeseitigungen an baulichen Anlagen, Verfolgung rechtswidriger Errichtung, Änderung oder Nutzung von baulichen Anlagen)
  • Beseitigung von Wohnungsmissständen
  • Stellungnahmen für andere Ämter (zum Beispiel Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)

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Geisterhaus Friedenau - aktueller Verfahrensstand

Nachfolgend sind die aktuellen Sachstände der Verwaltung in chronologischer Reihenfolge dargestellt.

Bericht der Verwaltung am 9.09.2026

Für die Bereitstellung der Gelder zur weiteren Begutachtung des Objektes sowie Planung der Sanierungsarbeiten fordert SenFin eine Verbesserung der Evidenzbasis der Kostenschätzung. Zu diesem Zweck wurde in analoger Anwendung der Vorschriften zum Vergaberecht (§ 20 UVgO und § 28 VgV) eine Markterkundung durchgeführt und sechs Ingenieurbüros angeschrieben. Von diesen sechs Ingenieurbüros haben sich drei zurückgemeldet. Zwei davon haben mitgeteilt, dass sie derzeit keine Kapazitäten haben. Gemäß der einen positiven Antwort beläuft sich der voraussichtliche Aufwand auf mindestens 112.000 Euro. Dies beinhaltet die gutachterliche Untersuchung, die Entwurfsplanung für die Sanierung (Leistungsphasen 1-3 nach § 34 Abs. 3 HOAI) sowie eine Kostenberechnung gemäß DIN 276. Das Ergebnis der Markterkundung wurde SenFin übermittelt. Am 03.09.2026 teilte die SenFin mit, dass auf dieser Grundlage eine Basiskorrektur der Höhe nach hinreichend begründet werden könne. Ein entsprechender Antrag wird in dieser Woche (37. KW) SenFin zugeleitet.

Bericht der Verwaltung am 10.06.2026

Mit Anordnung vom 23.01.2026 war dem Eigentümer aufgegeben worden, bis zum Ablauf des 29.05.2026 ein Gutachten zur Standsicherheit und zu den bestehenden Mängeln des Objekts sowie eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Beseitigung der festgestellten Mängel vorzulegen. Die Frist ist abgelaufen, ohne dass die Anordnung erfüllt worden ist. Das Stadtentwicklungsamt wird deshalb jetzt:
1. die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren prüfen und
2. mit SenStadt und SenFin die Finanzierung der Ersatzvornahme für die Begutachtung, Planung und Kostenberechnung klären, damit im Anschluss ein Ingenieurbüro beauftragt werden kann.

Bericht der Verwaltung vom 13.05.2026

Am 06.05.2026 fand ein Gespräch mit Vertretern des designierten Treuhänders statt. Von Seiten des Treuhänders wurde erläutert, dass noch eine Vielzahl von Detailfragen zu klären und in den Vertragstext einzuarbeiten sind. Es wurde vereinbart, dass die klärungsbedürftigen Punkte zunächst zusammengefasst dem Bezirksamt zugearbeitet und dann gegebenenfalls unter Einbeziehung der Senatsverwaltung abgearbeitet werden.

Bericht der Verwaltung vom 8.04.2026

Neben dem Sachverständigenbüro hat das Bezirksamt auch mit dem Architekturbüro Kontakt aufgenommen, das vom Eigentümer mit der Planung der Sanierung und der Kostenschätzung beauftragt wurde. Das Büro hat die Beauftragung bestätigt.

Parallel hierzu hat sich das Bezirksamt an den designierten Treuhänder gewandt, um die Gespräche zum Treuhändervertrag wiederaufzunehmen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hat signalisiert, weiterhin für die Aufgaben als Treuhänder zur Verfügung zu stehen.

Bericht der Verwaltung vom 11.03.2026

Gegen die Untersuchungsanordnung vom 23.01.2026 hat der Eigentümer Widerspruch erhoben. Zugleich aber hat er erklärt, der Anordnung Folge leisten zu wollen und ein Sachverständigenbüro beauftragt zu haben. Auf Nachfrage des Bezirksamtes bestätigte das Büro die Beauftragung. Für die angeordnete Entwurfsplanung und Kostenschätzung hat der Eigentümer die Auftragsbestätigung eines Architekturbüros vorgelegt. Somit bestehen derzeit weder Möglichkeit noch Anlass für die Einleitung einer Ersatzvornahme. Gutachten, Planung und Kostenschätzung sollen bis zum 29.05.2026 vorgelegt werden. Über den Widerspruch soll zügig entschieden werden, damit entweder Bestandskraft eintritt oder eine gerichtliche Überprüfung der Anordnung herbeigeführt werden kann.

Bericht der Verwaltung vom 11.02.2026

Nach vorheriger Anhörung erging unter dem 23.01.2026 die Untersuchungsanordnung nach § 10 Abs. 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Ziel der Untersuchungsanordnung ist zum einen, die Standsicherheit des Objekts zu überprüfen, bevor ein Treuhänder mit Baumaßnahmen beginnen kann. Zum anderen soll ein vollständiges Bild aller Mängel, der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und der hierfür entstehenden Kosten erstellt werden. Der Eigentümer hat zunächst bis zum 28.02.2026 die Beauftragung der Gutachten nachzuweisen. Die Gutachten sind sodann bis zum 29.05.2026 vorzulegen. Wird eine der beiden Fristen nicht eingehalten, soll die Begutachtung im Wege der Ersatzvornahme erfolgen. Der Eigentümer hat die Möglichkeit, gegen die Anordnung Rechtsbehelfe einzulegen.

Bericht der Verwaltung 14.01.2026

Wie bereits in der Informationsveranstaltung am 03.12.2025 angekündigt, wurde das Verfahren zur weiteren Begutachtung des Objekts gemäß § 10 Abs. 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes eingeleitet. Zu diesem Zweck erging unter dem 17.12.2025 ein Anhörungsschreiben nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Eigentümer hat Gelegenheit, sich bis zum Ablauf des 15.01.2026 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Bislang liegt noch keine Stellungnahme vor. Nach Ablauf der Frist ergeht eine Entscheidung.

Übergabe der Petition der Bürgerinitiative "Flora retten".

Übergabe von Unterschriften an das Bezirksamt

Am 3. Dezember 2025 fand im Rathaus Schöneberg eine Informationsveranstaltung zum sogenannten Geisterhaus Friedenau (Odenwaldstraße 1 / Stubenrauchstraße 69) statt. Die Veranstaltung wurde auf Grundlage des BVV-Beschlusses vom 16. Juli 2025 (Drucksache Nr. 1661/XXI) durchgeführt.

Ziel der Veranstaltung war es, über den aktuellen Stand des laufenden Verfahrens zu informieren und die vorgesehenen nächsten Schritte darzustellen. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, unter denen das Verfahren geführt wird.

Die Immobilie gehört zu den vom Senat benannten Pilotprojekten, bei denen die Einsetzung eines Treuhänders geprüft wird. Das Verfahren ist rechtlich gebunden; weitere Entscheidungen erfolgen schrittweise und auf Grundlage der jeweils vorliegenden Ergebnisse.

Im Rahmen der Veranstaltung übergab die Bürgerinitiative „FLORA retten – Leerstand beenden, Wohnraum schaffen!“ dem Bezirksamt eine Petition mit rund 4.000 Unterschriften.

Die Dokumentation der Informationsveranstaltung stellt den Ablauf und das Format der Veranstaltung dar und benennt die im Fachgespräch dargestellten nächsten Verfahrensschritte.
Zusätzlich stehen der zugrunde liegende BVV-Beschluss sowie die Präsentationsfolien des Bezirksamts als Download zur Verfügung.

  • Dokumentation der Informationsveranstaltung

    PDF-Dokument (54.0 kB)

  • Präsentationsfolien zum aktuellen Verfahren

    PDF-Dokument (492.8 kB)

  • Beschluss der BVV vom 16.07.2025

    PDF-Dokument (71.4 kB)

Neubau mit Kran

Neubautätigkeiten

Neubauvorhaben im Bezirk

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg hat am 22.01.2014 beschlossen, größere beantragte Neubauvorhaben zu veröffentlichen.

  • Neubauvorhaben (>750 m² Geschossfläche) im bauaufsichtlichen Verfahren

    Das Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (985.9 kB) - Stand: 07.07.2026

Titelseite, Regenwasser als Ressource nutzen

Titelseite der Broschüre

Informationen zur Ressourcennutzung von Regenwasser

Asbest-Titelseite

Titelseite der Broschüre

Informationen zu Asbest in Gebäuden

Auf folgenden Internetseiten finden Sie Infornationen zu Asbest in Gebäuden:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im August 2014 eine Broschüre zum Thema “Asbest in Gebäuden” veröffentlicht.

  • Informationsblatt Asbest in Gebäuden

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.
    Eine Aktualisierung erfolgte im Januar 2019.

    PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: August 2014
    Dokument: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren

Mit der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Gesetze im Internet VwVfG §25 Abs. 3, ist das Bezirksamt verpflichtet, Bauherr_innen von größeren Neubauvorhaben möglichst schon vor der Einleitung des bauaufsichtlichen Verfahrens dazu aufzufordern, das Projekt der Öffentlichkeit vorzustellen, dessen Ziele und Auswirkungen darzulegen und es zur Diskussion zu stellen.

Hierzu hat das Bezirksamt ein Merkblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Neubauverfahren erstellt, dem Sie nähere Informationen entnehmen können:

  • Merkblatt zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung

    Das Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (63.5 kB) - Stand: Januar 2022

Hinweise zum Artenschutz bei Gebäudesanierung und -abriss

Am 27.09.2014 ist die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Vögel und Fledermäuse an Gebäuden), in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht eine grundlegende Vereinfachung im Umgang mit Nestern und Ruhestätten geschützter Vögel und Fledermäuse vor, die bei Bauvorhaben entfernt oder zerstört werden müssen.

Nachhaltiges Bauen und Sanieren

  • Informationen und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie bei der BAUinfo Berlin.

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