Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht nimmt folgende Aufgaben wahr

  • Information und Beratung zu Bau- und Wohnungsaufsicht
  • Bearbeitung von Bauanträgen, Vorbescheidsanträgen (zur Klärung einzelner baurechtlicher Fragen), Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau, Umbau, Abbruch und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen (inklusive Werbeanlagen), Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Feuerungsanlagen inklusive der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften
  • Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bauzustandsbesichtigungen und Überwachung der Bauausführung während der Bauzeit
  • Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen (unter anderem von Krankenhäusern, Versammlungsstätten und Schulen)
  • Schutz gegen Verunstaltung an und durch bauliche Anlagen
  • Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr (Anordnung von Mängelbeseitigungen an baulichen Anlagen, Verfolgung rechtswidriger Errichtung, Änderung oder Nutzung von baulichen Anlagen)
  • Beseitigung von Wohnungsmissständen
  • Stellungnahmen für andere Ämter (zum Beispiel Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)

Zur A-Z-Liste aller Dienstleistungen im Service-Portal Berlin.

Geisterhaus Friedenau - aktueller Stand

Nachfolgend sind die aktuellen Sachstände der Verwaltung in chronologischer Reihenfolge dargestellt.

Bericht der Verwaltung vom 11.03.2026:
Gegen die Untersuchungsanordnung vom 23.01.2026 hat der Eigentümer Widerspruch erhoben. Zugleich aber hat er erklärt, der Anordnung Folge leisten zu wollen und ein Sachverständigenbüro beauftragt zu haben. Auf Nachfrage des Bezirksamtes bestätigte das Büro die Beauftragung. Für die angeordnete Entwurfsplanung und Kostenschätzung hat der Eigentümer die Auftragsbestätigung eines Architekturbüros vorgelegt. Somit bestehen derzeit weder Möglichkeit noch Anlass für die Einleitung einer Ersatzvornahme. Gutachten, Planung und Kostenschätzung sollen bis zum 29.05.2026 vorgelegt werden. Über den Widerspruch soll zügig entschieden werden, damit entweder Bestandskraft eintritt oder eine gerichtliche Überprüfung der Anordnung herbeigeführt werden kann.

Bericht der Verwaltung vom 11.02.2026:
Nach vorheriger Anhörung erging unter dem 23.01.2026 die Untersuchungsanordnung nach § 10 Abs. 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Ziel der Untersuchungsanordnung ist zum einen, die Standsicherheit des Objekts zu überprüfen, bevor ein Treuhänder mit Baumaßnahmen beginnen kann. Zum anderen soll ein vollständiges Bild aller Mängel, der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Beseitigung und der hierfür entstehenden Kosten erstellt werden. Der Eigentümer hat zunächst bis zum 28.02.2026 die Beauftragung der Gutachten nachzuweisen. Die Gutachten sind sodann bis zum 29.05.2026 vorzulegen. Wird eine der beiden Fristen nicht eingehalten, soll die Begutachtung im Wege der Ersatzvornahme erfolgen. Der Eigentümer hat die Möglichkeit, gegen die Anordnung Rechtsbehelfe einzulegen.

Bericht der Verwaltung 14.01.2026:
Wie bereits in der Informationsveranstaltung am 03.12.2025 angekündigt, wurde das Verfahren zur weiteren Begutachtung des Objekts gemäß § 10 Abs. 4 des Wohnungsaufsichtsgesetzes eingeleitet. Zu diesem Zweck erging unter dem 17.12.2025 ein Anhörungsschreiben nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Eigentümer hat Gelegenheit, sich bis zum Ablauf des 15.01.2026 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Bislang liegt noch keine Stellungnahme vor. Nach Ablauf der Frist ergeht eine Entscheidung.

Übergabe der Petition der Bürgerinitiative "Flora retten".

Übergabe von Unterschriften an das Bezirksamt

Geisterhaus Friedenau - Informationen zum aktuellen Verfahrensstand

Am 3. Dezember 2025 fand im Rathaus Schöneberg eine Informationsveranstaltung zum sogenannten Geisterhaus Friedenau (Odenwaldstraße 1 / Stubenrauchstraße 69) statt. Die Veranstaltung wurde auf Grundlage des BVV-Beschlusses vom 16. Juli 2025 (Drucksache Nr. 1661/XXI) durchgeführt.

Ziel der Veranstaltung war es, über den aktuellen Stand des laufenden Verfahrens zu informieren und die vorgesehenen nächsten Schritte darzustellen. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, unter denen das Verfahren geführt wird.

Die Immobilie gehört zu den vom Senat benannten Pilotprojekten, bei denen die Einsetzung eines Treuhänders geprüft wird. Das Verfahren ist rechtlich gebunden; weitere Entscheidungen erfolgen schrittweise und auf Grundlage der jeweils vorliegenden Ergebnisse.

Im Rahmen der Veranstaltung übergab die Bürgerinitiative „FLORA retten – Leerstand beenden, Wohnraum schaffen!“ dem Bezirksamt eine Petition mit rund 4.000 Unterschriften.

Die Dokumentation der Informationsveranstaltung stellt den Ablauf und das Format der Veranstaltung dar und benennt die im Fachgespräch dargestellten nächsten Verfahrensschritte.
Zusätzlich stehen der zugrunde liegende BVV-Beschluss sowie die Präsentationsfolien des Bezirksamts als Download zur Verfügung.

  • Dokumentation der Informationsveranstaltung

    PDF-Dokument (54.0 kB)

  • Präsentationsfolien zum aktuellen Verfahren

    PDF-Dokument (492.8 kB)

  • Beschluss der BVV vom 16.07.2025

    PDF-Dokument (71.4 kB)

Neubau mit Kran

Neubautätigkeiten

Neubauvorhaben im Bezirk

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg hat am 22.01.2014 beschlossen, größere beantragte Neubauvorhaben zu veröffentlichen.

  • Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

    Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (160.5 kB) - Stand: 22.01.2014

  • Mitteilung zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes

    Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument - Stand: 17.03.2015

  • Liste der Neubauvorhaben Januar 2026

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (433.6 kB) - Stand: 22.01.2026

Titelseite, Regenwasser als Ressource nutzen

Titelseite der Broschüre

Informationen zur Ressourcennutzung von Regenwasser

Asbest-Titelseite

Titelseite der Broschüre

Informationen zu Asbest in Gebäuden

Auf folgenden Internetseiten finden Sie Infornationen zu Asbest in Gebäuden:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im August 2014 eine Broschüre zum Thema “Asbest in Gebäuden” veröffentlicht.

  • Informationsblatt Asbest in Gebäuden

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.
    Eine Aktualisierung erfolgte im Januar 2019.

    PDF-Dokument (1.7 MB) - Stand: August 2014
    Dokument: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren

Mit der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Gesetze im Internet VwVfG §25 Abs. 3, ist das Bezirksamt verpflichtet, Bauherr_innen von größeren Neubauvorhaben möglichst schon vor der Einleitung des bauaufsichtlichen Verfahrens dazu aufzufordern, das Projekt der Öffentlichkeit vorzustellen, dessen Ziele und Auswirkungen darzulegen und es zur Diskussion zu stellen.

Hierzu hat das Bezirksamt ein Merkblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Neubauverfahren erstellt, dem Sie nähere Informationen entnehmen können:

  • Merkblatt zur frühzeitigen öffentlichen Beteiligung

    Das Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (63.5 kB) - Stand: Januar 2022

Hinweise zum Artenschutz bei Gebäudesanierung und -abriss

Am 27.09.2014 ist die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Vögel und Fledermäuse an Gebäuden), in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht eine grundlegende Vereinfachung im Umgang mit Nestern und Ruhestätten geschützter Vögel und Fledermäuse vor, die bei Bauvorhaben entfernt oder zerstört werden müssen.

Nachhaltiges Bauen und Sanieren

  • Informationen und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie bei der BAUinfo Berlin.

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