Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Fachbereich Bauaufsicht
Aktuelle Hinweise
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Anträgen und Baugenehmigungen auf der Startseite des Stadtentwicklungsamtes.
Der Fachbereich Bauaufsicht nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Information und Beratung zu Bau- und Wohnungsaufsicht
- Bearbeitung von Bauanträgen, Vorbescheidsanträgen (zur Klärung einzelner baurechtlicher Fragen), Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau, Umbau, Abbruch und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen (inkl. Werbeanlagen), Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Feuerungsanlagen inkl. der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften
- Erteilen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bauzustandsbesichtigungen und Überwachung der Bauausführung während der Bauzeit
- Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen (u.a. Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Schulen)
- Schutz gegen Verunstaltung an und durch bauliche Anlagen
- Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr (Anordnung von Mängelbeseitigungen an baulichen Anlagen, Verfolgung rechtswidriger Errichtung, Änderung oder Nutzung von baulichen Anlagen)
- Stellungnahmen für andere Ämter (z.B. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz)
Zu folgenden Themen können Sie sich informieren
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Förderprogramm 1000 grüne Dächer
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Neubauvorhaben
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Tempelhof-Schöneberg hat am 22.01.2014
beschlossen, größere beantragte
Neubauvorhaben zu veröffentlichen.
Folgende Dokumente stehen zum Herunterladen zur Verfügung:
- Beschluss der BVV vom 22.01.2014 »
- Mitteilung zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes vom 17.03.2015 »
- Liste der Neubauvorhaben (Stand 31.12.2020) »
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Informationen zu Asbest in Gebäuden
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im August 2014 eine Broschüre zum Thema “Asbest in Gebäuden” veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgte im Januar 2019.
Darüber hinaus bieten die Internetseiten der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen »
viele weitere Informationen an.
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Hinweis zur Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum
Mit Inkrafttreten des 4. Änderungsgesetzes zur Berliner Bauordnung am 20.04.2018 (GVBl. S. 205) wurde die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum verfahrenspflichtig.
Die Beseitigung von Wohnraum ist unabhängig von der Größe bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren nach § 63b BauO Bln zu beantragen.
Neben der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen wird auch die Einhaltung der Vorschriften über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum überprüft. Hierzu wird eine Beteiligung des Wohnungsamts durchgeführt.
Sollte die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum nur bei Schaffung von Ersatzwohnraum zulässig sein, so wird die Genehmigung für die Beseitigung erst erteilt, wenn die Baugenehmigung für das Gebäude des Ersatzwohnraumes erteilt wurde.
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Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren
Mit der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 25 Abs. 3, ist das Bezirksamt verpflichtet, Bauherr_innen von größeren Neubauvorhaben möglichst schon vor der Einleitung des bauaufsichtlichen Verfahrens dazu aufzufordern, das Projekt der Öffentlichkeit vorzustellen, dessen Ziele und Auswirkungen darzulegen und es zur Diskussion zu stellen.
Hierzu hat das Bezirksamt ein Merkblatt » erstellt, dem Sie nähere Informationen entnehmen können.
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Hinweise zum Artenschutz bei Gebäudesanierung und -abriss
Am 27.09.2014 ist die Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Vögel und Fledermäuse an Gebäuden)”, GebäudebrüterVO in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht eine grundlegende Vereinfachung im Umgang mit Nestern und Ruhestätten geschützter Vögel und Fledermäuse vor, die bei Bauvorhaben entfernt oder zerstört werden müssen.
Nähe Infomationen finden Sie auf der
Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz »
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Weitere Informationen zum Thema Bauen
Aktuelle Themen, Rechtsgrundlagen und Formulare finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen »
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Bauaufsicht
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bauaufsicht
Geschäftsstelle
Rathaus Schöneberg
Raum 3008/3009
Telefon (030) 90277-2349
Fax (030) 90277-7852
Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Absprache
Ansprechpersonen
Fachbereichsleiter
Herr Reitmeyer
Zimmer 3010
Telefon (030) 90277-2269
Wohnungsaufsicht, Baulasten
Frau Jehmlich
Bauaufsicht
für die Ortsteile Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade
Frau David
für die Ortsteile Schöneberg und Friedenau
Frau Wardelmann
Verkehrsverbindungen
Barrierefreiheit
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?