Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften zu bewahren sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Sie wirken darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg obliegt der Schutz der Denkmale im Bezirk. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind:
- Baudenkmale – zum Beispiel:
- Kirchen, (Friedhofs-)Kapellen,
- Grabanlagen, Mausoleen,
- Schlösser, Palais,
- Wohnhäuser,
- Geschäftshäuser,
- Industriegebäude sowie
- Gebäude mit einer Mischung der drei zuletzt genannten Nutzungen -
- Gartendenkmale – zum Beispiel:
- Gärten,
- Parkanlagen und
- Friedhöfe
- Bodendenkmale – zum Beispiel:
- historische Fundamentmauern,
- Bunkeranlagen oder
- Überbleibsel von Zwangsarbeitslagern der NS-Diktatur
- sowie Denkmalbereiche, in denen mehrere Denkmale sowie die ggf. zu ihnen gehörenden Nicht-Denkmale gemeinsam geschützt sind.
Alle Denkmale sind in der Denkmaliste des Landesdenkmalamts Berlin eingetragen.