Untere Denkmalschutzbehörde

alte Gebäudefassade eine Seite Saniert und die andere nicht

Denkmal­pflege und Denkmal­schutz

Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften zu bewahren sowie Kultur­denkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Sie wirken darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.

Der Unteren Denkmal­schutz­behörde des Bezirks Tempel­hof-Schöne­berg obliegt der Schutz der Denk­male im Bezirk. Denk­male im Sinne des Denkmal­schutz­gesetzes Berlin (DSchG Bln) sind:

  • Baudenkmale – zum Beispiel:
    • Kirchen, (Friedhofs-)Kapellen,
    • Grabanlagen, Mausoleen,
    • Schlösser, Palais,
    • Wohnhäuser,
    • Geschäftshäuser,
    • Industriegebäude sowie
    • Gebäude mit einer Mischung der drei zuletzt genannten Nutzungen -
  • Gartendenkmale – zum Beispiel:
    • Gärten,
    • Parkanlagen und
    • Friedhöfe
  • Bodendenkmale – zum Beispiel:
    • historische Fundament­mauern,
    • Bunkeranlagen oder
    • Überbleibsel von Zwangs­arbeits­lagern der NS-Diktatur
  • sowie Denkmal­bereiche, in denen mehrere Denk­male sowie die ggf. zu ihnen gehörenden Nicht-Denkmale gemeinsam geschützt sind.

Alle Denkmale sind in der Denkmaliste des Landes­denkmal­amts Berlin ein­getragen.

Folgende Aufgaben nimmt der Fach­bereich Denkmal­schutz wahr

  • Wir beraten Sie bei Fragen zum Denkmal­schutz.
  • Auf der Grund­lage des Denkmal­schutz­gesetzes
    • entscheiden wir über Ihre Anträge und
    • nehmen Stellung zu Vor­haben, bei denen wir um Ein­schätzung und Mit­wirkung gebeten werden.
  • Wir führen denkmalschutz­rechtliche Genehmigungs­verfahren (bzw. Ordnungs­verfahren), wenn das Denkmal
    • in seinem Erscheinungs­bild verändert,
    • in seiner Nutzung geändert,
    • instand­gesetzt,
    • wieder­hergestellt,
    • beseitigt oder
    • von seinem Stand- oder Aufbewahrungs­ort entfernt werden soll (bzw. bereits wurde).
  • Wir führen denkmalschutz­rechtliche Genehmigungs­verfahren beim Auf­stellen oder An­bringen von Werbe­anlagen am Denkmal oder in dessen un­mittel­barer Nähe.
  • Wir über­wachen den Denkmal­bestand und
  • vertreten öffent­liche Belange des Denkma­lschutzes und der Denkmal­pflege.
  • Broschüre »Denkmalschutz in Berlin«

    Eine Zusammenfassung über Zuständigkeiten, Aufbau und Service der zuständigen Denkmalschutzbereiche.

    DOWNLOAD-Dokument - Stand: Juli 2021
    Dokument: Oberste Denkmalschutzbehörde Berlin

Beispielhafte Illustration zum Thema Baurecht

Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Der Antrag muss gestellt und die darin be­schriebene Bau­maßnahme genehmigt werden, bevor mit Bau­arbeiten an einem Denk­mal oder in dessen Umgebungs­schutz begonnen werden darf. Weitere Informationen

Broschürencover mit Rathaus

Eigene Publikationen

Zum Beispiel die von unserem Amt herausgegebenen Broschüren der "blauen Reihe" zu bedeutenden Denkmalen des Bezirks. Weitere Informationen

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Steuervergünstigungen und Fördermöglichkeiten

Hinweise zu finanzieller Unterstützung von denkmal­pflegerisch sinnvollen Maßnahmen. Weitere Informationen

Denkmalplakette an einem Baudenkmal

Weitere Informa­tionen zum Denkmal­schutz

Links zur Denkmal­datenbank, Denkmal­karte und Denkmal­liste Weitere Informationen

Sanierung des Gaso­meters auf dem EUREF-Campus

  • Vertrag zwischen Bezirksamt und Eigentümerin vom 13.07.2021 und 20.07.2021

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Denkmalschutz

Stadt­entwicklungs­amt
Untere Denkmal­schutz­behörde

Geschäfts­stelle

Herr Neumann
Rathaus Schöne­berg
Raum 3029c

Daten­schutz­hinweise
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Die Sprech­zeiten

sind diens­tags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr und sonst nach vor­heriger Ver­einbarung.
Nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Die Ansprech­person für Ihr Grund­stück

finden Sie hier. Sie werden zu einer Karte weiter­geleitet. Dort können Sie Ihre An­schrift suchen oder nach Eingabe suchen lassen. Ein Klick auf das Grund­stück verrät die Ansprech­person für Ihr Grund­stück.

Fachbereichsleitung

Frau Maaser
Rat­haus Schöne­berg
Raum 3011

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!