Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Erst muss der Antrag gestellt und die darin beschriebene Baumaßnahme genehmigt werden, bevor mit Bauarbeiten an einem Denkmal oder in dessen Umgebungsschutz begonnen werden darf. Weitere Informationen
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Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften zu bewahren sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Sie wirken darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg obliegt der Schutz der Denkmale im Bezirk. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind:
Alle Denkmale sind in der Denkmaliste des Landesdenkmalamts Berlin eingetragen.
Eine Zusammenfassung über Zuständigkeiten, Aufbau und Service der zuständigen Denkmalschutzbereiche.
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- Stand: Juli 2021
Dokument: Oberste Denkmalschutzbehörde Berlin
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Stadtentwicklungsamt
Untere Denkmalschutzbehörde
Herr Neumann
Rathaus Schöneberg
Raum 3029c
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Frau Maaser
Rathaus Schöneberg
Raum 3011
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?