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Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
muss vor Beginn einer Baumaßnahme an oder neben Baudenkmalen gestellt werden. Weitere Informationen
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haben die Aufgabe, wichtige Zeugnisse der Baukultur – unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften – zu bewahren, sowie Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Sie wirken darauf hin, dass Denkmale in die städtebauliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.
Der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg obliegt der Schutz der Denkmäler im Bezirk. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) sind Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale. Hierzu gehören neben Kirchen, Schlösser und Palais, auch Wohn- und Geschäftshäuser, Industriegebäude, Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe sowie historische Fundamentmauern.
Alle Denkmale sind in der Berliner Denkmalliste des Landesdenkmalamtes eingetragen.
Eine Zusammenfassung über Zuständigkeiten, Aufbau und Service der zuständigen Denkmalschutzbereiche.
PDF-Dokument
- Stand: Juli 2021
Dokument: Oberste Denkmalschutzbehörde Berlin
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PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 13./20.07.2021, letzte Seite erneuert am 09.09.2021
Stadtentwicklungsamt
Untere Denkmalschutzbehörde
Rathaus Schöneberg
Raum 3010
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Rathaus Schöneberg
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Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?