Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Gemäß § 12 Absatz 1 Denkmal­schutz­gesetz Berlin (DSchG Bln) ist vor Beginn von Maß­nahmen an Bau­denk­malen und in deren un­mittel­barer Um­gebung ein Antrag mit prüf­fähigen Unter­lagen ein­zureichen. Sobald die Ge­nehmi­gung der zu­ständigen Be­hörde vor­liegt, darf mit der Maß­nahme be­gonnen werden. Die Ge­nehmi­gung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Ge­nehmi­gungen, die nach anderen öffent­lich-recht­lichen Vor­schriften er­forder­lich sind (zum Bei­spiel die Bau­genehmi­gung).

Antragsvordruck denkmalrechtliche Genehmigung

Der Genehmigungsantrag nach § 11 DSchG Bln

ist ent­weder unter Ver­wen­dung des weiter unten stehen­den An­trag­vor­drucks oder form­los an die Untere Denk­mal­schutz­behörde im Bezirks­amt Tempel­hof-Schöne­berg zu richten.

Er muss folgen­de Unter­lagen ent­halten:

  • An­schreiben mit Angaben zur antrag­stellenden Person:
    • posta­lische An­schrift,
    • Telefon­nummer und
    • E-Mail-Andresse
  • ge­gebenen­falls Voll­macht durch die Person, deren Eigen­tum das Grund­stück ist,
  • Lage­plan (Aus­schnitt aus der Flur­karte)
  • eine genaue Be­schreibung der be­absichtig­ten Maß­nahme(n) mit …
    • An­gaben zu Mate­rial und Farbe
    • Bau­zeich­nungen im Maß­stab 1:100 oder de­taillier­ter und
    • ge­gebenen­falls Detail­zeich­nungen
  • Pläne zum aktu­ellen Bestand
  • histo­rische Pläne
  • Fotos …
    • zur Doku­menta­tion des aktu­ellen Bestands
    • histo­rische Auf­nahmen

Der nach­folgen­de Antrags­vor­druck kann hier­für ver­wendet werden und steht Ihnen zum Down­load zur Ver­fügung:

  • Vordruck des Antrags auf denkmalrechtliche Genehmigung

    PDF-Dokument (765.0 kB)

Sollte für die be­absichtig­ten Bau­maß­nahmen ein Bau­antrag gemäß § 64 der Bau­ordnung für Berlin (BauO Bln) oder gemäß § 63 BauO Bln im ver­einfach­ten Ge­nehmigungs­ver­fahren bei der Bau­aufsicht er­forder­lich sein, so sind die oben ge­nann­ten Unter­lagen dort mit­ein­zu­reichen. Die denkmal­rechtliche Ge­nehmi­gung wird dann Bestand­teil der Bau­genehmi­gung. Wir bitten, das Ex­emplar für die Untere Denk­mal­schutz­behörde ent­sprechend zu kenn­zeichnen.

Für Bau­maß­nahmen, die bau­ordnungs­recht­lich ver­fahrens­frei sind oder der Ge­nehmigungs­frei­stellung nach § 62 BauO Bln unter­liegen, ist der An­trag direkt an die Untere Denk­mal­schutz­behörde zu richten.

Mit den be­antrag­ten Maß­nahmen darf erst be­gonnen werden, sobald die denk­mal­recht­liche Ge­nehmi­gung – und, falls ge­wünscht, eine vor­zeitige Be­stäti­gung des Landes­denkmal­amtes für steuer­liche Ver­günsti­gung – erteilt ist.

Es wird dringend emp­fohlen, vor Antrag­stellung ein Be­ratungs­gespräch zu ver­ein­baren.

Denk­mal­recht­liche Be­ratungen und Ge­nehmi­gungen sind ge­bühren­frei.

Denkmalschutz

Stadt­entwicklungs­amt
Untere Denkmal­schutz­behörde

Geschäfts­stelle

Herr Neumann
Rathaus Schöne­berg
Raum 3029c

Daten­schutz­hinweise
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Die Sprech­zeiten

sind diens­tags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr und sonst nach vor­heriger Ver­einbarung.
Nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Die Ansprech­person für Ihr Grund­stück

finden Sie hier. Sie werden zu einer Karte weiter­geleitet. Dort können Sie Ihre An­schrift suchen oder nach Eingabe suchen lassen. Ein Klick auf das Grund­stück verrät die Ansprech­person für Ihr Grund­stück.

Fachbereichsleitung

Frau Maaser
Rat­haus Schöne­berg
Raum 3011

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!