Gemäß § 12 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) ist vor Beginn von Maßnahmen an Baudenkmalen und in deren unmittelbarer Umgebung ein Antrag mit prüffähigen Unterlagen einzureichen. Sobald die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Die Genehmigung nach dem DSchG Bln ersetzt nicht Genehmigungen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind (zum Beispiel die Baugenehmigung).
Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
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Vordruck des Antrags auf denkmalrechtliche Genehmigung
PDF-Dokument (765.0 kB)
Denkmalschutz
Stadtentwicklungsamt
Untere Denkmalschutzbehörde
Geschäftsstelle
Herr Neumann
Rathaus Schöneberg
Raum 3029c
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