Bild: rupbilder - Fotolia.com
Fachbereich Leistungen des Grundbedarfs
Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Soziale Wohnhilfe und Asylbewerberleistungen Weitere Informationen
Bild: strixcode / Fotolia.com
unter dem Dach des Amts für Soziales im Bezirk Tempelhof- Schöneberg finden Sie Hilfe und Beratung, wenn es unter anderem um Leistungen nach den Vorschriften des Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuches, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Landespflegegeldgesetz geht.
Befinden Sie sich in einer Wohnungsnotlage, droht Ihnen Wohnungsverlust oder sind Sie obdachlos, erhalten Sie hier Beratung und gegebenenfalls Hilfe.
Geht es darum, dass volljährige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, so finden Sie in unserer Betreuungsbehörde kompetente Ansprechpartner_innen.
Nähere Informationen sind bei den einzelnen Fachbereichen zu finden.
Sollten Sie jedoch im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie erwerbsfähig sein und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können, so müssen Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht beim Amt für Soziales, sondern beim Jobcenter geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Wagemann
Leiterin des Amtes für Soziales