Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG

Prostituiertenschutzgesetz Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Zum 1. Juli 2017 ist das “Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen” – auch Prostituiertenschutzgesetz genannt – (ProstSchG) in Kraft getreten. Diese Seite informiert über die gesundheitliche Beratung in Berlin.

Wer ist für die gesundheitliche Beratung zuständig?

Das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg stellt für die gesundheitliche Beratung eine neue Beratungsstelle zur Verfügung: Gesundheitliche Beratung für Prostituierte in Berlin nach §10 Prostituiertenschutzgesetz, kurz: BeZeGeBePro (Berliner Zentrum für gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG).
Beraten werden Sie durch Sozialpädagoginnen, die bei besonderen Fragen durch eine Ärztin unterstützt werden können.

Wie bekomme ich die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung?

Nach der individuellen gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie sich auf der Internetseite Prostitutionstätigkeit – Ausstellung einer Anmeldebescheinigung am Standort Probea Berlin anmelden können. Diese Bescheinigung enthält Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Sie kann nach Abschluss der ersten Anmeldung auf Wunsch auch auf einen Alias (Fantasienamen) ausgestellt werden.
Wenn Sie in der Prostitution tätig sind, müssen Sie immer ihren Personalausweis, die Anmeldebestätigung der Anmeldestelle nach ProstSchG sowie die aktuelle Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei sich tragen.

Worum geht es in der gesundheitlichen Beratung?

Die Beratung bietet Informationen zu den Themen:
  • Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
  • Unterstützung, wenn Sie in Not sind
  • Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Die Berater_innen unterliegen der Schweigepflicht und behandeln die Informationen vertraulich. Sollte eine Dolmetscherin bei der Beratung anwesend sein, unterliegt sie ebenfalls der Schweigepflicht. Es findet keine Untersuchung statt. Die gesundheitliche Beratung und das Ausstellen der Bescheinigungskarte sind kostenlos.

Wie bekomme ich einen Termin zur gesundheitlichen Beratung?

Es wird zur Optimierung der Verfahrensabläufe weiterhin nur o.g. Beratungen nach einer telefonischen Terminvergabe unter der Telefonnummer: (030) 90277-2050 geben.
Zu folgenden Zeiten können Sie Termine für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG telefonisch vereinbaren:

Montag
11.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
9.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
9.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 14.00 Uhr

offene Sprechstunde ohne Termin:
Dienstags: 09:00 – 11:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr und
Donnerstags: 09:00 – 11:00 Uhr / 13:00 – 16:30 Uhr

Die Beratungen in der offenen Sprechstunde können in folgenden Sprachen durchgeführt werden:
- Albanisch
- Arabisch – Hocharabisch
- BKS
- Bulgarisch
- Polnisch
- Kurdisch-Kurmanci
- Farsi
- Dari
- Italienisch
- Thailändisch
- Englisch
- Spanisch
- Französisch
- Rumänisch
- Russisch
- Slowakisch
- Tschechisch
- Vietnamesisch
- Portugiesisch
- Türkisch
- Ungarisch

Es kann evtl. zu Wartezeiten, sowie ggf. einer Terminvergabe (z.B. bei zu hoher Nachfrage) kommen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass aus Datenschutzgründen keine persönlichen Daten zur Terminvergabe aufgezeichnet, sondern nur Reservierungsnummern vergeben werden.
Bitte melden Sie sich, nach der telefonischen Terminvergabe, im Rathaus Schöneberg im Raum 1001.

Was muss zur gesundheitlichen Beratung mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie zur Ihrer ersten gesundheitlichen Beratung einen Personalausweis / Pass oder Passersatz mit.
Für die folgenden gesundheitlichen Beratungen bringen Sie bitte ebenfalls einen Personalausweis / Pass oder Passersatz mit. Alternativ können Sie dann auch eine gültige “Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung zum Prostituiertenschutzgesetz” vorlegen.

Wie oft muss die gesundheitliche Beratung durchgeführt werden?

  • Für Personen unter 21 Jahren findet eine Beratung alle sechs Monate statt.
  • Für Personen über 21 Jahre findet die Beratung alle 12 Monate (jährlich) statt.