Wir sind Ihre Ansprechpersonen…
… wenn Sie sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten möchten.
In Deutschland ist Sexarbeit erlaubt, wenn Sie zwei Bescheinigungen haben.
Sie bekommen die Bescheinigungen von uns nach zwei Beratungen:
1. Gesundheitliche Beratung
Die Beratung bietet Informationen zu den Themen:
- Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
- Unterstützung, wenn Sie in Not sind
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
- bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach sechs Monaten.
- bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach einem Jahr.
2. Anmeldeberatung
Die Beratung bietet Informationen zu den Themen:
- Freiwilligkeit
- Arbeitsbedingungen
- Steuerpflicht
- Krankenversicherungspflicht
- Kondompflicht
- Mutterschutz
- Pflichten der Betreibenden
- Unterstützungsangebote
Wird die Tätigkeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, muss eine Verlängerung beantragt werden:
- bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren nach einem Jahr.
- bei Personen, die älter sind als 21 Jahre, nach zwei Jahren.
Alle Menschen können diese Beratungen erhalten.
Unsere Beratungen sind:
- Kostenlos
- Persönlich und vor Ort
- Vertraulich
- Mit telefonischer Übersetzung in vielen Sprachen möglich
- Ohne medizinische Untersuchung
Sie können die Anmeldebescheinigung nur erhalten, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)
- gültiger Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- alle alten Bescheinigungen zur Sexarbeit
- aktuelles Foto
-
Meldebescheinigung oder Zustelladresse
Link Formular Zustelladresse
Wie vereinbaren Sie einen Termin?
- Telefonisch: (030) 90277-2050
- E-Mail: progab@ba-ts.berlin.de