Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen. Aufgrund dieses Zuständigkeitsübergangs ist bereits jetzt absehbar, dass Anträge, die noch beim Bezirksamt gestellt werden, nicht mehr vor dem Zuständigkeitswechsel am 01.01.2024 abschließend bearbeitet werden können. Sofern Anträge noch beim Bezirksamt gestellt werden, werden sie voraussichtlich schon im Herbst an das Landesamt für Einwanderung abgegeben und dort ab dem 01.01.2024 weiterbearbeitet.
Es ist geplant, dass ab dem kommenden Jahr (2024) der Antrag beim Landesamt für Einwanderung in digitaler Form über ein digitales Antragsformular im Internet gestellt werden kann. Sofern Sie bis dahin nicht abwarten wollen, können Sie einen Antrag nach einer telefonischen Beratung erhalten. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre_n für Sie zuständige_n Sachbearbeiter_in.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beratung ausschließlich für Bürger_innen durchgeführt wird, die ihren Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben. Dies wird vor dem Beginn des Beratungsgesprächs überprüft!