Einbürgerung Tempelhof-Schöneberg

Hinweis

Voraussichtlich ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen. Aufgrund dieses Zuständigkeitsübergangs ist bereits jetzt absehbar, dass Anträge, die noch beim Bezirksamt gestellt werden, nicht mehr vor dem Zuständigkeitswechsel am 01.01.2024 abschließend bearbeitet werden können. Sofern Anträge noch beim Bezirksamt gestellt werden, werden sie voraussichtlich schon im Herbst an das Landesamt für Einwanderung abgegeben und dort ab dem 01.01.2024 weiterbearbeitet.

Es ist geplant, dass ab dem kommenden Jahr (2024) der Antrag beim Landesamt für Einwanderung in digitaler Form über ein digitales Antragsformular im Internet gestellt werden kann. Sofern Sie bis dahin nicht abwarten wollen, können Sie einen Antrag nach einer telefonischen Beratung erhalten. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre_n für Sie zuständige_n Sachbearbeiter_in.

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beratung ausschließlich für Bürger_innen durchgeführt wird, die ihren Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben. Dies wird vor dem Beginn des Beratungsgesprächs überprüft!

Reisepass

Wie können Sie einen Einbürgerungsantrag stellen?

Formulare für einen Einbürgerungsantrag erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle Ihres Wohnbezirkes. Die folgenden Angaben betreffen nur die Einbürgerungsstelle des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur für Bürger_innen unsere Dienste anbieten können, die in Tempelhof-Schöneberg wohnen.

Hier gelangen Sie zur Übersicht der Bezirksämter von Berlin auf der Serviceseite.

Wie erhalten Sie die Antragsunterlagen?

Das Einbürgerungsverfahren wurde aus gegebenen Anlass auf einen weitgehend kontaktlosen Ablauf umgestellt. Die Einbürgerungsstelle bietet keine Öffnungszeiten an. Es werden daher auch keine Termine für persönliche Besuche vergeben. Im Laufe des Einbürgerungsverfahrens ist in der Regel lediglich einmal der Besuch der Einbürgerungsstelle notwendig, nämlich zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde am Ende des Verfahrens. Alle weiteren Kontakte bis dahin erfolgen telefonisch, per Post oder auch per E-Mail. Beratungen zu einem Einbürgerungsantrag erfolgen ausschließlich telefonisch.

Da wir mit Ihnen zunächst die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einbürgerung erläutern und Ihnen ggf. Fragen zum Einbürgerungsverfahren beantworten möchten, erhalten Sie die Formulare nur nach einer telefonischen Beratung. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre_n für Sie zuständige_n Sachbearbeiter_in. Die Zuständigkeiten und die Telefonnummern finden sie unten im Punkt Zuständigkeiten.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: einbuergerung@ba-ts.berlin.de.

Zuständigkeit

Welche_r Sachbearbeiter_in für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.

Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens

  • Buchstaben Al
    • Herr Klopsch
      Telefon: (030) 90277-6239
      (erreichbar in der Regel montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr)
  • Buchstaben K, O, Q
    • Frau Tietz
      Telefon: (030) 90277-2719
      (erreichbar in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr)
  • Buchstaben C, M, P
    • Frau Rissmann
      Telefon: (030) 90277-2718
      (erreichbar in der Regel montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:00 Uhr)
  • Buchstaben B, N, U
    • Frau Trumbach
      Telefon: (030) 90277-4782
      (erreichbar in der Regel montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr)
  • Buchstaben S
    • Frau Mittag
      Telefon: (030) 90277-4775
      (erreichbar in der Regel montags, dienstags, donnerstags von 13.00 bis 18.00 Uhr)
  • Buchstaben A (außer AL), D, G
    • N.N.
      Telefon: (030) 90277-4791
      (erreichbar in der Regel montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr)
  • Buchstaben F, H, I, L, V, X, Y
    • Frau Gerloff
      Telefon: (030) 90277-3863
      (erreichbar in der Regel montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:00 Uhr)
  • Buchstaben J, E, R, T, Z, W
    • N.N.
      Telefon: (030) 90277-7521
      (erreichbar in der Regel montags bis freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr)

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.