Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Fachbereich Leistungen des Grundbedarfs
Arbeitsgruppe Gundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung
Seit dem 1.1.2003 hat die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung die klassische Sozialhilfe für Personen, die die Altersgrenze für den normalen Rentenbezug erreicht haben, und für Volljährige, die aus medizinischen Gründen nach Entscheidung des zuständigen Rententrägers als dauerhaft voll erwerbsgemindert anzusehen sind, ersetzt.
Die Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch werden auf Antrag gewährt und decken den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft.
Bei Grundsicherungsempfänger_innen wird im Normalfall darauf verzichtet, die unterhaltspflichteten Familienmitglieder heranzuziehen.
Mehr erfahren
Hilfe zum Lebensunterhalt
Nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten Personen, die ihren Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, weil sie zumindest vorübergehend voll erwerbsgemindert sind, zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs finanzielle Unterstützung, beispielsweise als Hilfe zum Lebensunterhalt.
Mehr erfahren…
Von diesen Leistungen ausgeschlossen sind erwerbsfähige Menschen vor Erreichen des Rentenalters und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen sofern diese keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch haben.
Dieser Personenkreis muss seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beim Jobcenter geltend machen.
Personen im normalen Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Volljährige hingegen haben unter Umständen einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Fax an die Arbeitsgruppe: 030902772117 oder Apparat 7877 oder Apparat 2875.
Arbeitsgruppe Grundbedarfe der Sozialen Wohnhilfe
Hilfen bei Obdachlosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Auch bei Obdachlosigkeit wird der Lebensunterhalt für ältere oder erwerbsunfähige Menschen bei Vorliegen der üblichen Voraussetzungen im Rahmen der normalen Sozialhilfe gedeckt.
Darüber hinaus kommen bei Vorliegen anderer besonderer sozialer Schwierigkeiten nach vorheriger Prüfung durch den Sozialdienst im Einzelfall besondere Leistungen der Sozialhilfe in Betracht.
Bei kurzfristiger Inhaftierung können im Einzelfall auch Mieten während der Haft übernommen werden.
Mehr erfahren…
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für bestimmte ausländische Personengruppen werden während des tatsächlichen Aufenthaltes im Inland unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Asylbewerberleitungsgesetz erbracht.
Mehr erfahren…
Fax an die Arbeitsgruppe: (030) 90277 6274.
Ein besonderer Service
Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiter_in beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!
Aktuelle Informationen zu den Kosten der Unterkunft
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Nahverkehr
S-Bahn S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Alt-Tempelhof: U6
U-Bahn Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Bus Rathaus Tempelhof: 184
Bus Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?