Antikorruptionsbeauftragter

Korruptionsprävention

Die Bekämpfung von Korruption geht alle an: Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Korruption schadet wirtschaftlich und beeinträchtigt das Vertrauen der Bürger_innen in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Deshalb sind Korruptionsprävention und -bekämpfung unverzichtbar. Mit Hilfe vorbeugender Maßnahmen setzt sich der Antikorruptionsbeauftragte dafür ein, möglicher Korruption nachhaltig entgegenzuwirken..

Ombudsperson

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat zur Vermeidung von Rechtsverstößen, insbesondere Korruption und vergleichbare Delikte, intern bereits eine Vielzahl an Maßnahmen getroffen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen steht eine Ombudsperson als Ansprechpartnerin für alle zur Verfügung, die den Verdacht einer Straftat oder vergleichbarer Vorfälle äußern möchten.

Spenden- und Sponsoringbericht des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für die Senatsverwaltungen des Landes Berlin (VV Sponsoring) vom 31. Mai 2016 (ABl. Nr. 24 vom 17.06.2016, S. 1298 ff) nach Maßgabe der Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin (VV Sponsoring Tempelhof-Schöneberg) vom 10. August 2021 anzuwenden. Um die Annahme und Verwendung von Leistungen aus Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben des Bezirksamtes offenzulegen und damit eine erforderliche Transparenz zu schaffen, wird nunmehr die regelmäßige halbjährliche Veröffentlichung dieses Berichts erfolgen.