Spenden- und Sponsoringbericht des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für die Senatsverwaltungen des Landes Berlin (VV Sponsoring) vom 31. Mai 2016 (ABl. Nr. 24 vom 17.06.2016, S. 1298 ff) nach Maßgabe der Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin (VV Sponsoring Tempelhof-Schöneberg) vom 10. August 2021 anzuwenden. Dazu gehört die regelmäßige Veröffentlichung eines Berichts über die Annahme und Verwendung von Leistungen aus Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben des Bezirksamtes.

Der Bericht gibt Auskunft über die Sponsoringleistungen und anderen Zuwendungsformen Privater an das Bezirksamt in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen. Er enthält Angaben über die Empfangenden der Zuwendung, die Namen der Zuwendenden und den Verwendungszweck.
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Namens der/ des Zuwendungsgeber_in entfällt, wenn das nach der Natur der Zuwendung ausgeschlossen ist, z. B. bei Spendendosen oder anonymen Sachspenden. Besteht bei mäzenatischen Schenkungen der Wunsch nach Anonymität, kann von der Veröffentlichung abgesehen werden. In diesem Fall sind die Gründe durch die zuständige Stelle dokumentieren.

Die Veröffentlichung des Berichts soll einen Beitrag zur gebotenen Transparenz im Umgang mit Sponsoringleistungen und anderen Zuwendungsformen Privater an das Bezirksamt leisten.

Definitionen

Der Bericht berücksichtigt die Zuwendungsformen Sponsoring, Spende, mäzenatische Schenkung und Werbevertrag.

Sponsoring im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben ist das gezielte Fördern von Einzelmaßnahmen der Verwaltung durch Zurverfügungstellung von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen von Dritten, insbesondere Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen an Stellen der öffentlichen Verwaltung oder Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Sponsoring ist eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit und dient einerseits der Verwaltung zur Förderung eigener Belange durch die Unterstützung Dritter, andererseits den Zuwendenden zur Erfüllung eigener unternehmensbezogener und öffentlichkeitswirksamer Ziele (u.a. Imagegewinn).

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen zum Beispiel zur Förderung bestimmter Stellen der öffentlichen Verwaltung oder Maßnahmen. Den Spendenden kommt es weniger darauf an, sich selbst in der Öffentlichkeit positiv darzustellen als vielmehr die konkrete Verwaltungsmaßnahme zu fördern. Eine Gegenleistung wird nicht erwartet.

Mäzenatische Schenkungen sind Zuwendungen von Privatpersonen, die ausschließlich uneigennützige Ziele – ohne Gegenleistung – verfolgen und denen es nur um die Förderung des jeweiligen öffentlichen Zwecks geht.

Bei Zuwendungen für Werbung in Verbindung mit einer anderen Leistung geht es den Unternehmen oder unternehmerisch orientierten Privatpersonen in erster Linie um die Verbreitung von Werbebotschaften und damit um die Erreichung eigener Kommunikationsziele. Die Leistung an die öffentliche Verwaltung ist nur Mittel zum Zweck; das unmittelbare Interesse der Zuwendenden liegt – im Gegensatz zum Sponsoring – allein in ihrem wirtschaftlichen Nutzen.

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