Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für die Senatsverwaltungen des Landes Berlin (VV Sponsoring) vom 31. Mai 2016 (ABl. Nr. 24 vom 17.06.2016, S. 1298 ff) nach Maßgabe der Regelungen der Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin (VV Sponsoring Tempelhof-Schöneberg) vom 10. August 2021 anzuwenden. Dazu gehört die regelmäßige Veröffentlichung eines Berichts über die Annahme und Verwendung von Leistungen aus Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben des Bezirksamtes.
Der Bericht gibt Auskunft über die Sponsoringleistungen und anderen Zuwendungsformen Privater an das Bezirksamt in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen. Er enthält Angaben über die Empfangenden der Zuwendung, die Namen der Zuwendenden und den Verwendungszweck.
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Namens der/ des Zuwendungsgeber_in entfällt, wenn das nach der Natur der Zuwendung ausgeschlossen ist, z. B. bei Spendendosen oder anonymen Sachspenden. Besteht bei mäzenatischen Schenkungen der Wunsch nach Anonymität, kann von der Veröffentlichung abgesehen werden. In diesem Fall sind die Gründe durch die zuständige Stelle dokumentieren.
Die Veröffentlichung des Berichts soll einen Beitrag zur gebotenen Transparenz im Umgang mit Sponsoringleistungen und anderen Zuwendungsformen Privater an das Bezirksamt leisten.