Ein Stellenbesetzungsverfahren dauert von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Stellenbesetzung derzeit in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.
Fragen und Antworten

Bild: Olivier26/depositphotos.com
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Wie lange dauert das Stellenbesetzungsverfahren?
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Wie verläuft das Bewerbungsverfahren?
- Sie bewerben sich auf eine Stellenausschreibung
- Das Bewerbungs- und Stellenmanagement erfasst alle Bewerbungen und gibt diese nach Ablauf der Ausschreibungsfrist an den ausschreibenden Fachbereich weiter.
- Der Fachbereich wertet alle eingegangen Bewerbungen aus, lädt alle geeigneten Bewerber_innen zum Bewerbungsgespräch ein und erstellt im Anschluss einen Besetzungsvorschlag.
- Der Besetzungsvorschlag wird den Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenbeauftragte) zur Zustimmung vorgelegt
- Nach Abschluss der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen werden alle Bewerber_innen über den Abschluss des Verfahrens informiert und die ausgewählten Bewerber_innen bekommen ein Einstellungsangebot.
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Wer sitzt mir in einem Bewerbungsgespräch gegenüber?
- Das Bewerbungsgespräch wird ein/e Interviewer_in mit Ihnen führen.
- Die fachliche Einschätzung Ihrer Antworten erfolgt in der Regel durch Beschäftigte (z. B. Mitarbeiter_innen und Fachvorgesetzte) des Arbeitsgebietes.
- Zudem werden Sie auf jeweils eine_n Vertreter_in der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, ggf. Schwerbehindertenbeauftrage) treffen.
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Was ist eine Entgeltgruppe?
Das Entgelt der Beschäftigten richtet sich nach der Eingruppierung, die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit (§ 12 Tarifvertrag der Länder -TV-L-). Die auszuübende Tätigkeit wird dabei einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Entgeltgruppen differenzieren Fallgruppen den Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit.
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Was ist eine Fallgruppe?
Fallgruppen schaffen Differenzierungen im Schwierigkeitsgrad innerhalb einer Entgeltgruppe. Nicht in allen Entgeltgruppen kommen mehrere Fallgruppen vor. Die Fallgruppe hat in der Regel keine Auswirkungen auf das Entgelt.
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Was ist eine Erfahrungsstufe?
Bei der Einstellung werden Beschäftigte nicht nur in eine Entgeltgruppe eingruppiert, sondern auch einer Stufe zugeordnet. Maßgebend für das Einstufen ist die einschlägige Berufserfahrung, die bei jeder Einstellung nach § 16 Tarifvertrag der Länder – TV-L – zu prüfen ist. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden in die Stufe 1 eingruppiert.
Auch die in Teilzeit erworbene Berufserfahrung ist bei der Einstufung in vollem Umfang zu berücksichtigen. -
Wie viel verdiene ich?
Wir vergüten nach dem Tarifvertrag der Länder (Tarifgebiet West).
- Die aktuellen Entgelttabellen finden Sie auf der Internetseite Entgelttabelle öffentlicher Dienst in Berlin
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Bewerbungs- und Stellenmanagement
- BStM -
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Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?