Fragen und Antworten

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Ihre Fragen - unsere Antworten

  • Wie lange dauert das Stellenbesetzungsverfahren?

    Ein Stellenbesetzungsverfahren dauert von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Stellenbesetzung derzeit in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.

  • Wie verläuft das Bewerbungsverfahren?
    1. Sie bewerben sich auf eine Stellenausschreibung
    2. Das Bewerbungs- und Stellenmanagement erfasst alle Bewerbungen und gibt diese nach Ablauf der Ausschreibungsfrist an den ausschreibenden Fachbereich weiter.
    3. Der Fachbereich wertet alle eingegangen Bewerbungen aus, lädt alle geeigneten Bewerber_innen zum Bewerbungsgespräch ein und erstellt im Anschluss einen Besetzungsvorschlag.
    4. Der Besetzungsvorschlag wird den Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenbeauftragte) zur Zustimmung vorgelegt
    5. Nach Abschluss der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen werden alle Bewerber_innen über den Abschluss des Verfahrens informiert und die ausgewählten Bewerber_innen bekommen ein Einstellungsangebot.
  • Wer sitzt mir in einem Bewerbungsgespräch gegenüber?
    • Das Bewerbungsgespräch wird ein/e Interviewer_in mit Ihnen führen.
    • Die fachliche Einschätzung Ihrer Antworten erfolgt in der Regel durch Beschäftigte (z. B. Mitarbeiter_innen und Fachvorgesetzte) des Arbeitsgebietes.
    • Zudem werden Sie auf jeweils eine_n Vertreter_in der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, ggf. Schwerbehindertenbeauftrage) treffen.
  • Was ist eine Entgeltgruppe?

    Das Entgelt der Beschäftigten richtet sich nach der Eingruppierung, die Eingruppierung nach der auszuübenden Tätigkeit (§ 12 Tarifvertrag der Länder -TV-L-). Die auszuübende Tätigkeit wird dabei einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet. In einigen Entgeltgruppen differenzieren Fallgruppen den Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit.

  • Was ist eine Fallgruppe?

    Fallgruppen schaffen Differenzierungen im Schwierigkeitsgrad innerhalb einer Entgeltgruppe. Nicht in allen Entgeltgruppen kommen mehrere Fallgruppen vor. Die Fallgruppe hat in der Regel keine Auswirkungen auf das Entgelt.

  • Was ist eine Erfahrungsstufe?

    Bei der Einstellung werden Beschäftigte nicht nur in eine Entgeltgruppe eingruppiert, sondern auch einer Stufe zugeordnet. Maßgebend für das Einstufen ist die einschlägige Berufserfahrung, die bei jeder Einstellung nach § 16 Tarifvertrag der Länder – TV-L – zu prüfen ist. Beschäftigte ohne Berufserfahrung werden in die Stufe 1 eingruppiert.
    Auch die in Teilzeit erworbene Berufserfahrung ist bei der Einstufung in vollem Umfang zu berücksichtigen.

  • Wieviel werde ich verdienen?

    Wir vergüten nach dem Tarifvertrag der Länder (Tarifgebiet West).

  • Was ist ein Anforderungsprofil?

    Im Anforderungsprofil wird dargelegt, welche genauen Kompetenzen die Stelle erfordert und Sie nach einer mindestens 6-monatigen Einarbeitungszeit besitzen sollten. Dies können Sie im jeweiligen Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle detailliert ablesen. Es ist Grundlage für die Auswahlentscheidung und Bestandteil der Stellenausschreibung. Sie können es am Ende der Stellenausschreibung unten auf der Seite herunterladen. Bitte beachten Sie hierbei, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist das Anforderungsprofil nicht mehr online zur Verfügung steht.

  • Was tun wenn ich krank werde und nicht zum Gespräch kommen kann?

    Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall umgehend bei dem Kontakt, der auf Ihrer Einladung steht. Gerne auch per Mail.

  • Wo kann ich mir den Bewerbungsprozess noch einmal anschauen?

    Hierfür haben wir extra einen Erklärfilm angefertigt, der in ein paar Minuten den Prozess bildlich darstellt und vielleicht die ein oder andere Frage im Vorfeld klärt.
    Hier geht es zu den Bewerbungstipps

  • Wo finde ich mehr Informationen zum Bezirksamt?

    Mehr Informationen zu uns, als Arbeitgebenden finden Sie unter: Wir als Arbeitgeber_in
    oder unter: Bezirk Tempelhof-Schöneberg