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Die Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung des Straßen- und Grünflächenamtes Tempelhof-Schöneberg umfassen insbesondere die Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen und Grünanlagen, alle sich aus dem Gemeingebrauch, dem Anliegergebrauch und der Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland ergebenden Aufgaben sowie die Vermögensverwaltung und Kleingartenangelegenheiten.
Als Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Straßen- und Grünflächenamt auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unter anderem gegen das Berliner Straßengesetz sowie gegen das Grünanlagengesetz zuständig.
Des Weiteren werden hier Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung der zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und anderer öffentlicher Erschließungsanlagen erhoben.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Anträge schriftlich zu formulieren sind.
Dies können Sie formlos oder mithilfe von vorhandenen Vordrucken machen.
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Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen: * Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland * Sondernutzungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen * Antrag auf eine provisorische Gehwegüberfahrt Weitere Informationen
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