Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung

Die Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung des Straßen- und Grünflächenamtes Tempelhof-Schöneberg umfassen insbesondere die Widmung, Einziehung und Benennung von öffentlichen Straßen und Grünanlagen, alle sich aus dem Gemeingebrauch, dem Anliegergebrauch und der Sondernutzungen auf dem öffentlichen Straßenland ergebenden Aufgaben sowie die Vermögensverwaltung und Kleingartenangelegenheiten.
Als Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Straßen- und Grünflächenamt auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unter anderem gegen das Berliner Straßengesetz sowie gegen das Grünanlagengesetz zuständig.
Des Weiteren werden hier Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung der zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und anderer öffentlicher Erschließungsanlagen erhoben.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Anträge schriftlich zu formulieren sind.
Dies können Sie formlos oder mithilfe von vorhandenen Vordrucken machen.