Jeder Gebrauch einer öffentlichen Straße in Tempelhof-Schöneberg, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung und muss durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg genehmigt werden. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Straßen- und Grünflächenverwaltung stellen.
Hier eine beispielhafte Auflistung einzelner Sondernutzungsarten:- Baustelleneinrichtungen aller Art
- Gerüste
- Plakatierungen an Lichtmasten
- Über- und Unterbauung des Straßenlandes (z.B. Balkone, Erker, Gebäudebrücken, Eingangsstufen/ Rampen,
- Film- und Fotoaufnahmen
- Lifte, Hebebühnen, Schrägaufzüge
- Werbung im öffentlichen Straßenland (z.B. Großwerbeanlagen, Gerüstwerbung)
- Apothekenhinweismasten
- Weihnachtliche Illumination
- Kioske (ortsfeste Verkaufsstände)
- Kunstobjekte, Stelen (dauerhaft)
Die Sondernutzung einer Straße muss etwa 4 bis 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme beantragt werden, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Antragsformulare. Diese senden Sie bitte ausgefüllt per Post an:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
10820 Berlin
E-Mail