Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und deren Überwachung
Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, von denen ein gewisses Gefährdungspotential besteht, von diesen aber nicht oder nicht richtig eingeschätzt werden kann. Strafen sind folglich auch nie für Minderjährige vorgesehen, sondern immer nur für die beteiligten Volljährigen, beispielsweise die Verkäufer alkoholischer Getränke oder Gastwirte, die eine Gefährdung zugelassen oder gefördert haben.
Zu unseren Aufgaben zählen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz sowie die Überprüfung von Hinweisen und Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.
Das spezielle Team des Ordnungsamtes Tempelhof-Schöneberg führt in regelmäßigen Abständen, aber auch im Bedarfs- oder Anzeigenfall gezielte Kontrollen über die Beachtung der Schutzbestimmungen in Gewerbebetrieben durch.
Anzeigen von in der Vergangenheit liegenden Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen müssen schriftlich unter Benennung von Zeugen erfolgen, da wir sonst den für Rechtsverfahren notwendigen Beweis nicht eindeutig genug führen können.
- Unerlaubte Tabakabgabe
- Unerlaubte Gestattung des Rauchens
- Unerlaubte Alkoholabgabe
- Unerlaubte Gestattung des Alkoholkonsums
- Unerlaubter Zutritt in eine Spielhalle/Wettbüro
- Unerlaubtes Wetten in Wettbüros
- Unerlaubtes Spielen an Geldspielgeräten
- Aufenthalt nach 24.00 Uhr in einer Gaststätte