Auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes sind die Organisationseinheiten für Qualitätssicherung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit) Stabsstellen der für Gesundheit zuständigen Stadträtinnen und Stadträte der Berliner Bezirke und Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ihre Aufgabenfelder sind Gesundheitsförderung, Gesundheitsplanung, Gesundheits- und Sozialberichterstattung, Psychiatriekoordination sowie Suchthilfekoordination und Suchtprävention. Das Gesetz legt eine Orientierung der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes am Programm des Gesunde Städte-Netzwerks der Bundesrepublik Deutschland (www.gesunde-staedte-netzwerk.de) und an den Grundsätzen von Public Health fest. Tempelhof-Schöneberg ist seit 2009
Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk, in dem sich über 70 Städte und Gemeinden organisiert haben.