Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Notbetrieb im Standesamt Tempelhof-Schöneberg ab dem 23.03.2020
Gemäß Bezirksamts-Beschluss vom 19.03.2020 besteht ab dem 23.03.2020 bis auf Weiteres ein Notbetrieb gemäß Pandemieplan im Fachbereich Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
Aktualisierung vom 22.10.2020
- Offene Sprechstunde finden nicht mehr statt. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
- Im ganzen Rathaus Schöneberg besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung.
- Vorrangig werden Bestattungsgenehmigungen erteilt, sowie Sterbefälle und Geburten beurkundet, sofern es die personellen Kapazitäten ermöglichen.
- Urkunden in bereits beurkundeten Fällen können ausschließlich schriftlich beantragt werden.
- Die Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich beantragt werden. (zur Kontaktaufnahme ist die Angabe der E-Mail und der Telefonnummer notwendig).
- Ab Montag, den 26.10.2020, sind zur Eheschließung ausschließlich die beiden Eheschließenden sowie zwingend notwendige Dolmetscher zugelassen. Bereits eingeladene Gäste oder sonstige Gratulanten dürfen das Rathaus nicht betreten. Auch hier besteht während der Eheschließung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Reservierungswünsche für Termine für Eheschließungen und für Termine für Namenserklärungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
- Nicht durchgeführt werden derzeit insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Erklärungen zur Änderung der Geschlechtsangabe
- Erklärungen zur Sortierung der Vornamen
- Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
- jegliche Namenserklärungen
- Beratungen und Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Aktuelle Informationen sind unter Kontakt nachzulesen.
Kontakt
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Abteilung – E-Mail – Telefon
- Abteilung Eheregister
-
E-Mail an das Eheregister
Telefon (030) 90277-2372
- Abteilung Geburtenregister
-
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon (030) 90277-6300
- Abteilung Sterberegister
-
E-Mail an das Sterberegister
Telefon (030) 90277-6561
- Abteilung Urkundenstelle
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E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon (030) 90277-2322
Herr Holland
Leitung Standesamt
Schriftliche Anmeldung der Eheschließung
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Schriftliche Anmeldung zur Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
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Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
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PDF-Dokument (298.3 kB) - Stand: November 2020
Antrag auf Austellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
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Antrag auf Nachbeurkundung
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PDF-Dokument (449.3 kB) - Stand: November 2020